Als Grüne Gentechnik wird die Anwendung gentechnischer Verfahren in der Pflanzenzüchtung und die Nutzung gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft und im Lebensmittelsektor bezeichnet. Sie hat eine zentrale Bedeutung für die Lösung der großen globalen Herausforderungen wie Klimawandel, Ressourcenknappheit und Welternährung. Dies geschieht beispielsweise über die Entwicklung neuartige Biotreibstoffe, Nahrungsmittel und Pflanzen, die als Produktionsstätten für Enzyme, Pharmazeutika und Aminosäuren dienen können.
Mit Blick auf die Problematik der unkontrollierten Verbreitung gentechnisch veränderter Pflanzen setzt das BMBF einen Schwerpunkt der Fördermaßnahme auf die Entwicklung und Prüfung von Systemen zur Begrenzung der Ausbreitungsfähigkeit (Confinement-Systeme) dieser Pflanzen. Dabei können sowohl physikalische Maßnahmen - etwa der Anbau im geschlossenen System, Isolationsabstände oder Mantelsaaten - als auch biologische Maßnahmen wie die männliche Sterilität im Hinblick auf ihre Eignung und Einsatzmöglichkeiten geprüft werden.
Die freisetzungsbegleitende Sicherheitsforschung bildet einen weiteren Schwerpunkt der Fördermaßnahme. Im Mittelpunkt stehen Untersuchungen zur biologischen Sicherheit von Auswirkungen gentechnischer Veränderungen an noch nicht zum Anbau zugelassenen transgenen Pflanzen. Die Untersuchungen sind auf ökologische Fragestellungen ausgerichtet; Arbeiten von überwiegend oder rein züchterischem oder agronomischen Interesse sind nicht Gegenstand der Förderung. Folgende Kulturpflanzen sollen untersucht werden: Raps, Zuckerrübe, Kartoffel, Mais und Getreide, Körnerleguminosen und Gehölze.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert bereits seit dem Jahr 1979 im Sinne des Vorsorgeprinzips die Begleitung der Entwicklung der Gentechnik durch die Förderung von Projekten zur biologischen Sicherheitsforschung. Für die Projekte stehen in den nächsten drei Jahren zehn Millionen Euro zur Verfügung.