"Die für die Umsetzung des Gesetzes in den Ländern zuständigen Behörden haben sich engagiert dieser neuen Aufgabe einer detaillierten Gleichwertigkeitsprüfung gestellt", unterstrich Möllring. "Allein im Jahr 2012 wurden durch die Behörden der Länder und die Kammern knapp 11.000 Anträge bearbeitet. Für das Jahr 2013 liegen noch keine Daten vor. Gleichzeitig haben die Länder in enger Abstimmung durch eigene Anerkennungsgesetze ebenfalls entsprechende umfassende Rechtsansprüche für die durch Landesrecht geregelten Berufe geschaffen. Dreizehn Landesgesetze sind bereits in Kraft getreten. Die restlichen drei werden zurzeit in den Parlamenten beraten und sicher in den nächsten Monaten wirksam werden", betonte Möllring.
Der Bericht zeigt, dass die Erfahrungen mit der Umsetzung des Gesetzes positiv sind. Aus der amtlichen Statistik geht hervor, dass der überwiegende Teil (82 Prozent) der 2012 abgeschlossenen Anerkennungsverfahren zu einer vollen Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen geführt hat. Besonders groß war das Interesse bei den medizinischen Gesundheitsberufen, insbesondere bei Ärztinnen und Ärzten, Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern, also genau in den Bereichen, in denen der Fachkräftemangel bereits spürbar ist.
Zwei Faktoren sind laut Bericht für eine schnelle, einheitliche und gelungene Anerkennung verantwortlich: Gute Informations- und Beratungsstrukturen für die Anerkennungssuchenden und eine möglichst starke Bündelung von Zuständigkeiten bei den Anerkennungsstellen.
Mit dem Internet-Portal "Anerkennung in Deutschland", dem Beratungsnetzwerk des Förderprogramms "Integration durch Qualifizierung - IQ" und der Telefon-Hotline beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat der Bund flächendeckende Informations- und Beratungsangebote etabliert, die sich in kurzer Zeit als Erfolgsfaktor für die Anerkennung erwiesen haben. Insbesondere bei den für die Berufe im dualen System zuständigen Kammern sind zentrale Strukturen entstanden, die einen effizienten und einheitlichen Verfahrensvollzug gewährleisten. Zur Bündelung von Anerkennungskompetenzen planen die Länder beispielsweise eine zentrale Gutachtenstelle für die reglementierten Berufe des Gesundheitswesens. Eine schnelle Umsetzung mit der erforderlichen Personal- und Finanzausstattung würde dort die Anerkennungsverfahren beschleunigen und stärker vereinheitlichen.
"Eine weitere Zukunftsaufgabe ist die Sensibilisierung der Betriebe. Diese sollten die Möglichkeiten zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen noch stärker als Instrument zur Personalgewinnung und -entwicklung nutzen", sagte Wanka.
Der erste "Bericht zum Anerkennungsgesetz ist veröffentlicht unter:
http://www.bmbf.de/...