"In den vergangenen zehn Jahren ist eine Fülle neuer Stellen in der Wissenschaft entstanden - nicht zuletzt durch das erheblich gewachsene finanzielle Engagement des Bundes etwa durch den Hochschulpakt, die Exzellenzinitiative und den Pakt für Forschung und Innovation. Doch es gibt keinen sachlichen Grund dafür, dass mehr als die Hälfte der jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei ihrem ersten Vertrag kürzer als ein Jahr angestellt werden. Solchen Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis treten wir mit der Reform entgegen, ohne jedoch die in der Wissenschaft erforderliche Flexibilität und Dynamik zu beeinträchtigen", sagte Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung. "Wir schaffen mehr Planbarkeit und Verlässlichkeit für den wissenschaftlichen Nachwuchs."
Bei der sogenannten sachgrundlosen Qualifizierungsbefristung muss die Befristungsdauer laut dem Gesetzentwurf künftig der Dauer der angestrebten Qualifikation - etwa einer Promotion - angemessen sein. Bei einer Befristung wegen Drittmittelfinanzierung soll sie der Dauer der Mittelbewilligung entsprechen. Aus dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz soll sich künftig zudem klar ergeben, dass die sachgrundlose Befristung nur zulässig ist, wenn die Beschäftigung der eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung dient. Damit wird zugleich unterbunden, dass Daueraufgaben durch befristetes Personal erledigt werden, das keine wissenschaftliche oder künstlerische Qualifizierung anstrebt.
Weitere Änderungen betreffen die Erweiterung der familienpolitischen Komponente des Gesetzes auch auf die Betreuung von Stief- oder Pflegekindern. Die Befristungsdauer verlängert sich bei der Betreuung von Kindern unter 18 Jahren um zwei Jahre pro Kind. Zudem soll auch für Nachwuchswissenschaftler mit einer Behinderung oder einer schweren chronischen Erkrankung künftig eine um zwei Jahre längere Höchstfrist gelten.
Der heutige Kabinettsbeschluss setzt eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Demnach flankiert die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes die Aktivitäten von Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die zur Verbesserung der Bedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs notwendig sind. Die Novelle ist damit ein Teil des Gesamtkonzeptes für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Eine Initiative für verlässlichere Karriereperspektiven in der Wissenschaft wird zurzeit vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit den Ländern verhandelt.
Die Bundesregierung hat heute zudem beschlossen, die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Studierenden in Deutschland genauer statistisch zu erfassen. Das Hochschulstatistikgesetz soll angepasst werden, um die Veränderungen in der Hochschullandschaft der vergangenen Jahre besser abbilden zu können. Das Gesetz regelt, welche Daten Hochschulen an die statistischen Landesämter melden sollen. Die Daten liefern wichtige Entscheidungsgrundlagen für die Hochschulpolitik und die Hochschulplanung. Zugleich erfüllen sie europäische Verpflichtungen zur Lieferung statistischer Daten.
Mit der Novelle wird nun erstmals eine Promovierendenstatistik eingeführt. Die Datenlage zu Promovierenden in Deutschland ist bisher unzureichend. Die neue Statistik bildet zusammen mit Erweiterungen der Hochschulpersonalstatistik eine Basis für politische Entscheidungen zur Verbesserung der Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses. Ebenso wichtig für die Wissenschaftspolitik ist eine verbesserte Datenlage zu Übergängen zwischen dem Bachelor- und Masterstudium sowie über Studienerfolg und -abbruch. Die Einführung einer Verlaufsstatistik soll künftig erstmals Informationen über den Ablauf eines Studiums, Fach- und Hochschulwechsel sowie die Promotionsphase liefern.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmbf.de