Schütte verwies insbesondere auf die strategische Bedeutung, die der Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei den Forschungsbauten in der Gesundheitsforschung zukomme. "Vorklinische Institute und fachverwandte klinische Forschergruppen arbeiten künftig unter einem Dach zusammen", so Schütte. "Sie bauen also nicht nur ein Gebäude. Sie schlagen vielmehr eine Brücke zwischen der grundlagenorientierten, der vorklinischen und der klinischen Forschung."
Im Zuge der Föderalismusreform ist der Bund nach Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe nicht mehr für den allgemeinen Aus- und Neubau von Hochschulen zuständig, sondern konzentriert sich auf forschungsrelevante Vorhaben mit überregionaler Strahlkraft. So stellt die Förderung von exzellenten Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich von Großgeräten nach Art. 91 b GG ein eigenständiges Förderinstrument von gesamtstaatlicher Bedeutung dar, mit der die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am nationalen und internationalen Wettbewerb in der Forschung geschaffen werde.
Mit 298 Mio. Euro jährlich fördert die Bundesregierung Forschungsbauten und Großgeräte. Das Bundesland, das den Forschungsneubau plant und durchführt oder ein Großgerät beschafft, beteiligt sich an der Finanzierung in derselben Höhe wie der Bund. Darüber hinaus erhalten die Bundesländer bis Ende 2013 jährlich rund 695,3 Mio. Euro als Kompensationsmittel für das im Jahre 2006 ausgelaufene Hochschulbau-Förderungsgesetz. Diese Mittel haben die Länder in eigener Verantwortung für den Hochschulbau vorzusehen. Die Bundesregierung stellt durch dieses Maßnahmenbündel jedes Jahr somit rund 993 Mio. Euro für Forschungsbauten, Großgeräte und Kompensationsmittel bereit. Bis einschließlich 2013 stehen damit insgesamt rund 7 Milliarden für die Hochschulen zur Verfügung.