Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Kosten für Weiterbildungskurse oder -prüfungen, maximal 500 Euro einmal im Jahr. Er kommt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Selbständigen zugute, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro (bzw. 51.200 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigt. Auch Mütter und Väter in Elternzeit können davon profitieren. Der Gutschein kann bei einer von bundesweit derzeit 512 Beratungsstellen beantragt werden. Die Weiterbildungsberater prüfen die persönlichen Voraussetzungen, definieren im Gespräch das Weiterbildungsziel und benennen passende Angebote und geeignete Anbieter.
Die größte Nachfrage nach Bildungsgutscheinen herrscht bisher in den Ländern NRW, Berlin und Sachsen. Neun von zehn Interessenten arbeiten in kleinen und mittleren Unternehmen. Das zeigt, dass die Prämie vor allem dort eine Finanzierungslücke für die berufliche Weiterbildung füllt. Zwei Drittel der Leute, die sich zur Bildungsprämie beraten lassen, sind Frauen, 15 Prozent haben einen Migrationshintergrund. Damit dient die Prämie auch als Fördermittel für die Gruppen von Beschäftigten, die kaum innerbetrieblich gefördert werden.
Drei Viertel der Beratenen sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Hälfte von ihnen ist Vollzeit beschäftigt, die andere Hälfte Teilzeit. 20 Prozent sind selbständig. Etwa fünf Prozent, also 2500 Prämieninteressenten sind Berufsrückkehrer, etwa nach Arbeitslosigkeit, oder Mütter und Väter, die ihre Elternzeit zur beruflichen Weiterbildung nutzen.
Weitere Informationen unter der kostenlosen Rufnummer 0800 - 2623 000 oder www.bildungspraemie.info