Dies entspricht auch der, unter Einbindung der gesamten Automobilindustrie während des Gesetzgebungsverfahren getroffenen Entscheidung.
An den technischen Bewertungen, die damals für Europa und Deutschland getroffen wurden hat sich nichts geändert:
Für BMW gilt: In allen BMW Pkw Modellen sämtlicher Baujahre ist der unbedenkliche Einsatz von E10 Kraftstoffen möglich.
Unabhängig vom Ethanolgehalt ist jedoch weiterhin die mindest vorgeschriebene Oktanzahl gemäß Betriebsanleitung zu beachten, da einige BMW Fahrzeuge Super Plus ROZ 98 aufgrund dessen erhöhter Klopffestigkeit benötigen.
In dem Bericht der Welt am Sonntag vom 06. März wird dem entscheidenden Zitat mit eindeutigem Bezug auf E10 leider nicht die nötige Aufmerksamkeit gewidmet:
"Die Verwendung von E10 Kraftstoffen in unseren Benzinmotoren ist grundsätzlich unbedenklich."
In o.g. Bericht wird ein Zusammenhang zwischen der Verwendung von E10 und Wasser, das durch Kondensation ins Motoröl gelangt hergestellt.
Wir möchten in diesem Zusammenhang folgendes klarstellen:
1.Der Kondensationseffekt ist ein Nebeneffekt des normalen Verbrennungsvorgangs, unabhängig von der Verwendung von E10, und stellt damit kein Problem dar.
2.Die von BMW genannten Ölwechselintervalle sind nicht betroffen, und bleiben daher unverändert.
3.Der in der Berichterstattung fälschlicherweise hergestellte Zusammenhang zwischen der Verwendung von E10 Kraftstoff und einem "schnelleren Motorenverschleiß" besteht nicht.
Sämtliche Aspekte zu E10 wurden frühzeitig vor Einführung von E10 in der herstellerübergreifenden Verbandsarbeit bewertet. Daraus entstand eine Informationsschrift der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, die eindeutig Stellung zur Verträglichkeit von E10 über alle Hersteller bezieht und Klarheit für den Kunden schafft (im Internet unter www.dat.de/e10 ).