„Von Anfang an haben wir das Geschäftskonzept als moderne Sklaverei bewertet, heute ist der Betrieb eingestellt“, konstatiert Bernd Tews, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V.(bpa). Der bpa vertritt nahezu 5.000 Pflegeeinrichtungen in Deutschland.
„Das bedeutet für uns zunächst einen Erfolg, Wir nehmen an, dass insbesondere unsere sachlichen Ausführungen zur tatsächlichen Rechtslage von Agenturen wie dieser maßgeblich zur Aufgabe des Bremer Unternehmens beigetragen haben“, so der Bundesgeschäftsführer des bpa.
„Wir weisen mit Nachdruck darauf hin, dass „McPflege“ kein neues Phänomen auf dem Pflegemarkt darstellt. Tatsächlich gibt es diverse andere Anbieter, die mit ähnlichen, unseren Erachtens illegalen Geschäftspraktiken arbeiten. Es ist an der Zeit, damit aufzuräumen“, fordert Bernd Tews als Konsequenz der heutigen Entwicklung.
„Das Beispiel ‚McPflege’ zeigt deutlich, dass die kommerzielle Intention der Vermittlungsagenturen ohne adäquate Prüfung des rechtlich Zulässigen zu einer erheblichen Erklärungsnot aufseiten dieser Anbieter führt.
Um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vor derartigen Geschäftspraktiken zu schützen, muss die Politik gerade für solche Anbieter gesetzlichen Zulassungsverfahren auf den Weg bringen. Deren einziges Ziel sollte sein, zu prüfen, ob tatsächlich die rechtlichen Bedingungen eingehalten werden. Nur so kann verhindert werden, dass pflegebedürftige Menschen zum Spielball der Geschäftsinteressen derartiger Anbieter gemacht werden“, erklärt Tews. „’Billig heißt nicht automatisch ‚gut“, und ist insbesondere nicht vergleichbar mit den Angeboten seriöser, zuverlässiger Pflegeeinrichtungen.