Wie es dazu kam: Richter Brücker von der Zivilkammer 7 des LG Hamburg hatte am 17.06.2010 eine Sammelklage gegen die Targobank, bei der Dr. Ansay als einziger Kläger für die Anleger auftrat, als unzulässig abgewiesen mit der abwegigen Begründung, die Abtretungen der Anleger-Ansprüche an ihn seien unwirksam. Offenbar war der unspezialisierte Richter Brücker überfordert und wollte das sehr komplizierte Verfahren willkürlich loswerden - mit verheerenden Folgen. Denn daraufhin musste Dr Ansay zur Sicherheit in allen Verfahren - auch gegen die Haspa - einen Klägerwechsel durchführen, so dass die Anleger als Kläger auftreten und keinerlei Bedenken gegen die Zulässigkeit bestehen.
Jedoch behauptete dann die Haspa - offenbar um die Verfahren mit allen Mitteln zu verzögern - unzulässigerweise ins Blaue hinein, Rechtsanwalt Dr. Ansay hätte die Ansprüche wieder zurück abgetreten, wodurch eine Zustimmung der Haspa nötig wäre, welche die Haspa verweigerte.
Die auf Bankenrecht spezialisierte Zivilkammer 30 des LG Hamburg hatte dann aber in allen Verfahren Zwischenurteile zugunsten der Anleger erlassen und festgestellt, dass die Ansprüche nicht zurück abgetreten wurden und dass die verweigerte Zustimmung der Haspa jedenfalls „rechtsmissbräuchlich" sei. Dagegen hatte die Haspa Berufungen eingelegt, welche das OLG Hamburg nun zurückgewiesen hat, u.a. auch mit derselben Begründung wie die ZK 30, dass die Abtretungen an Rechtsanwalt Dr. Ansay - entgegen der Ansicht des Richters Brücker - sehr wohl wirksam waren. Forderungsabtretungen an einen Anwalt zwecks Klage haben den Vorteil, dass der Geschädigte dann Zeuge sein kann und evtl. nie vor Gericht erscheinen muss.
Nun werden die Verfahren gegen die Haspa weitergeführt vor dem LG Hamburg, welches dann über die Anträge von Dr. Ansay gemäß Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) entscheiden wird, demnach u.a. auch der Kapitalanlagebetrug der Haspa vom OLG Hamburg beurteilt wird.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers anschließen.