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AXA Immoselect – BSZ e.V. gründet Interessengemeinschaft für betroffene Anleger

Die Abwicklung des aufgelösten Immobilienfonds AXA Immoselect verläuft für dessen Anleger bislang nicht besonders glücklich ab

(lifePR) (Dieburg, )
Gleich die erste Auszahlung im Rahmen der mehrjährigen Abwicklung fiel aus: Der offene Immobilienfonds benötigt selbst Geld. Die Höhe der zukünftigen, halbjährlichen Auszahlungen hängt davon ab, wie erfolgreich das Management des AXA Immoselect die Objekte des Fonds veräußern kann. Es steht noch in den Sternen, wie hoch die weiteren Auszahlungen ausfallen werden.

Was können Anleger des AXA Immoselect, die nicht weiter in der Abwicklung "gefangen" sein möchten, unternehmen? Anleger können sich einer Interessengemeinschaft anschließen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits viele Anleger, die in den AXA Immoselect investierten. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll betreut die BSZ e.V. Interessengemeinschaft für betroffene Anleger. Bald werden die ersten Klagen gegen die AXA Bank erhoben. Anleger des AXA Immoselect sollten sich der Interessengemeinschaft anschließen, um auch ihre Interessen gegen die AXA Bank effektiv durchsetzen zu können.

Darüber hinaus steht Anlegern auch die Möglichkeit offen, dass sie individuell auf Schadensersatz klagen. Bei der Beratung von Anlegern des AXA Immoselect zeigt sich immer wieder, dass die Gespräche zur Anlageberatung erhebliche Defizite und Fehler aufweisen. Wurden Anleger falsch beraten, können sie Schadensersatz von den beratenden Banken oder Anlageberatern fordern. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem AXA Immoselect und kennt deren spezielle Problematiken.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "AXA Immoselect" anzuschließen.
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