Daher möchten wir uns an dieser Stelle auch an denjenigen Betroffenen wenden, die unter Umständen schon Gelder an die GWE gezahlt haben.
Je nach individueller Vertragssituation können wir für Sie das bereits gezahlte Geld zurückholen.
Unter Zugrundelegung der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind die zugrundeliegenden Verträge möglicherweise wegen Sittenwidrigkeit oder Anfechtung nichtig.
Lassen Sie Ihre Vertragssituation konkret von unseren kompetenten Vertragsanwälten prüfen.
Über diese Sachverhalt informiert Sie unser auf Abmahnangelegenheiten spezialisierter Vertragsanwalt Dirk Witteck von der Kanzlei Lenzen Hein Witteck Jurasik, Kleberstrasse 6-8, 63739 Aschaffenburg, Telefon 06021/365816; post@rechtsanwalt-witteck.de
Rechtsanwalt Witteck bearbeitet bereits seit geraumer Zeit zahlreiche Mandate gegen obige Firmen. Die GWE / DDI oder Rechtsanwältin Mölleken haben noch in keinem Mandat von Rechtsanwalt Dirk Witteck die angeblichen Forderungen erfolgreich durchgesetzt !