Gegenstand der Klage war die behauptete unterbliebene Aufklärung des Anlegers durch die beratende VR-Bank Aalen eG darüber, dass diese für die Empfehlung und den Erwerb der Beteiligung des Anlegers an der ApolloProMedia GmbH & Co. 3. Filmproduktion KG eine Provision erhalten hat.
Auf Anraten des Landgerichts Ellwangen hat sich die VR Bank Aalen eG - rechtskräftig - dazu verpflichtet, an den Anleger Schadensersatz in Höhe von € 20.000,00 zu bezahlen. Die Beteiligung verbleibt beim Anleger.
Sofern Anleger der Apollo-Fonds von ihrer beratenden Bank nicht darüber aufgeklärt wurden, dass diese für die Empfehlung und den Beteiligungsabschluss eine Provision erhalten hat und wie hoch dieselbe war, bestehen gute Chancen, die Bank auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, so der BSZ e.V. Vertrauiensanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der den Anleger vertreten hat.
Die Schadensersatzansprüche sind in der Regel auch nicht verjährt, weil die Verjährung erst beginnt, wenn der Anleger weiß, dass und in welcher Höhe die Bank eine Provision erhalten hat. "Dies ergibt sich bei Apollo - Beteiligungen aber nicht aus dem Prospekt. Die Berater haben dieses Provisionsinteresse in allen - bis auf einen! - von unserer Kanzlei bislang vertretenen Fällen betreffend Apollo - Medienfonds auch nicht offengelegt, weil sie vielfach selbst nicht wussten, in welcher Höhe die Bank eine Provision erhält.
Anlegern der Apollo - Medienfonds ist daher nach Auffassung von Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der schon seit Jahren Apollo - Medienfondsanleger erfolgreich vertritt, anzuraten, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen zu lassen.
Es gibt also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Apollo Medienfonds" anzuschließen.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.04.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.