Erst kürzlich hatte das AG Leipzig die Betreiber des Portals kino.to zu Haftstrafen verurteilt. Inwieweit sich Nutzer des Streamingportals ebenfalls auf den Boden strafrechtlich relevanten Handelns begeben ist derzeit unter Experten sehr umstritten. In jedem Fall können zivilrechtliche Konsequenzen in Form von Unterlassungs- und Schadenersatzforderungen drohen.
Diese Informationen erhielten wir von unserem auf Urheber- und Medienrecht spezialisierten Vertrauensanwalt Dirk Witteck von der Kanzlei Lenzen Hein Witteck, Kleberstrasse 6-8, 63739 Aschaffenburg, Telefon: 06021/36580, Fax: 06021/365820, post@rechtsanwalt-witteck.de, www.rechtsanwalt-witteck.de
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.01.2012 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.