Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 286797

BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg, Deutschland http://www.fachanwalt-hotline.de
Logo der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Bearbeitungsgebühren in Privatkreditverträgen unzulässig

(lifePR) (Dieburg, )
Wie in den letzten Monaten mehrere Oberlandesgerichte entschieden haben, sind zahlreiche von Banken erhobene standardisierte Bearbeitungsgebühren in Privatkreditverträgen unzulässig. Dies haben die Oberlandesgerichte Bamberg, Dresden, Zweibrücken, Düsseldorf, Hamm, Karlsruhe, Frankfurt am Main und Celle festgestellt.

Danach erfolgt die Bearbeitung des Darlehensantrages, insbesondere der Bonitätsprüfung, nicht im Interesse der Darlehensnehmer, sondern allein oder zumindest auch im Interesse der Banken. Bei den Bearbeitungsgebühren handelt es sich insoweit nicht um berechenbare Kosten für eine Sonderleistung zugunsten des Kunden. Dies hat zur Folge, dass entsprechende von der Bank im Darlehensvertrag verwendete Klauseln gegen § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB verstoßen, da sie die Darlehensnehmer entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.

"Eine abschließende Entscheidung des BGH steht zwar noch aus. Wir sind allerdings zuversichtlich, dass die obergerichtlichen Entscheidungen Bestand haben werden" erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. "Für Bankkunden besteht somit grundsätzlich die Möglichkeit, die von den Banken eingeforderten Gebühren zurück zu fordern. Bei Bearbeitungsgebühren von 1 - 3 Prozent des Darlehensbetrages kann sich dies für die Kunden durchaus lohnen. Denn zu den Gebühren kommen auch noch Alternativzinsen hinzu, sodass hier Rückzahlungen im vierstelligen Bereich anfallen können."

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.

Für weitere Informationen können sich interessierte Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Finanzierung anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: +49 (6071) 9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.