Der Fondsanleger sah sich aus mehreren Gründen zum vorzeitigen Ausstieg aus seiner Beteiligung beim CAPITAL GARANTIEFONDS 02 veranlasst. Die Fondsgeschäftsführung weigerte sich jedoch, dass von ihr ausgerechnete Auseinandersetzungsguthaben an den Anleger vollumfänglich auszuzahlen, sondern wollte das Geld nur ratierlich über 5 Jahre auszahlen.
Nachdem die Fondsgesellschaft auch nach Einschalten des BSZ e.V.-Vertrauensanwalts Steffen Hielscher der Kanzlei MHG-Rechtsanwälte in Jena die vollständige Auszahlung weiterhin verweigerte, musste vor dem Augsburger Gericht geklagt werden. Erst im Gerichtsverfahren hat die Fondsgesellschaft nun den Zahlungsanspruch vollumfänglich anerkannt.
BSZ-Vertrauensanwalt Steffen Hielscher sieht sich nach dem aktuellen Gerichtsurteil nun in seiner Rechtsauffassung bestätigt: "Bereits in einer früheren Entscheidung des Landgerichts Augsburg wurde der Fondsgesellschaft bescheinigt, dass die ratierliche Auszahlung dort nicht erfolgen durfte. Umso mehr verwunderte uns das Vorgehen der Fondsgesellschaft im aktuellen Fall, dem Anleger in Kenntnis der dortigen Rechtslage das Guthaben nicht auf einmal zu erstatten. Nun muss die Fondsgesellschaft in Folge der Verweigerungshaltung unnötigerweise neben dem Guthabensbetrag auch noch die beiderseitigen Anwaltsgebühren und Gerichtskosten tragen."
Die Rechtsanwaltskanzlei aus Jena hat bereits mehrfach Anleger des CAPITAL GARANTIEFONDS 02 gegen die Fondsgesellschaft, die Treuhänderin und gegen vereinzelte Vermittler gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Nach Auffassung des Vertrauensanwalts Steffen Hielscher sollten sich Anleger des CAPITAL GARANTIEFONDS 02 bei gleichgelagerten Fällen nicht von der Fondsgesellschaft hinhalten lassen und sich im Streitfall an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Ob dem Anleger neben dem Auseinandersetzungsguthaben noch Schadensersatzansprüche beispielsweise wegen Fehlberatung gegen die Fondsgesellschaft, die Treuhänderin und/oder Vermittler zustehen, bedarf einer fachkundigen Einzelfallprüfung.