Das Emissionshaus Castor Kapital hatte zwischen 1994 und 2007 Schiffsfonds aufgelegt. Spezialisiert hatte es sich dabei auf Schiffe mit kleinerer bis mittlerer Tonnage. Allerdings machte die Krise der Schifffahrt auch vor den Castor-Schiffsfonds nicht Halt. Verschiedene Fonds gerieten in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Nun ist das Emissionshaus zahlungsunfähig. ,,Die Castor-Schiffsfonds sind als eigenständige Gesellschaften zwar nicht unmittelbar von der Insolvenz betroffen. Auswirkungen sind allerdings auch nicht auszuschließen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Da die Castor-Schiffsfonds in vielen Fällen die Erwartungen der Anleger nicht erfüllen konnten, empfiehlt der erfahrene Rechtsanwalt den betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Diese können u.a. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. ,,Schiffsfonds wurden unserer Erfahrung nach häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen dargestellt. Tatsächlich sind es aber hoch spekulative Geldanlagen mit entsprechenden Risiken", so der Fachanwalt.
Diese Risiken zeigen sich bei der nach wie vor anhaltenden Krise der Schifffahrt deutlich. Sinkende Charterraten führten bei zahlreichen Schiffsfonds zu wirtschaftlichen Problemen. Doch auf Grund der langen Laufzeiten hatten die Anleger kaum eine Möglichkeit, sich von ihren Anteilen zu trennen. Da sie in der Regel unternehmerische Beteiligungen erworben haben, tragen sie auch das Risiko mit. Am Ende kann das den Totalverlust des investierten Geldes bedeuten. ,,Daher hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch umfassend über die Risiken, insbesondere über das Totalverlust-Risiko, aufgeklärt werden müssen. Doch diese Aufklärung ist unserer Erfahrung nach oft ausgeblieben. Stattdessen wurden Schiffsfonds auch an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt. Bei so einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des BGH auch ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, offenlegen müssen. Ist dies nicht geschehen, kann das ebenfalls den Anspruch auf Schadensersatz begründen.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ Castor Kapital". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.