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Cumulus Immobilienfonds - Rückabwicklung bei Umschuldnern noch bis 31.12.2011 möglich

Die Kalkulationen waren zum Auflagezeitpunkt viel zu optimistisch angesetzt

(lifePR) (Dieburg, )
Die Cumulus Immobilienfonds:

Cumulus Immobilienfonds Neue Bundesländer Nr.1 GbR
Cumulus Immobilienfonds Neue Bundesländer Nr.2 GbR
Cumulus Immobilienfonds Neue Bundesländer Nr. 3 GbR
Cumulus Immobilienfonds Neue Bundesländer Nr. 4 GbR
Cumulus Immobilienfonds Neue Bundesländer Nr. 5 GbR
Imperial Immobilienfonds Neue Bundesländer Nr.3 GbR
Imperial Immobilienfonds Neue Bundesländer Nr.4 GbR
Cumulus Immobilienfonds Einkaufszentrum Ilsenburg GbR
Cumulus Immobilienfonds Einkaufszentrum Ohrdruf GbR
Cumulus Immobilienfonds Einkaufszentrum Hettstedt GbR
Cumulus Immobilienfonds Einkaufszentrum Angermünde GbR

wurden Anfang bis Mitte der 90er Jahre durch die Innovatio Gruppe vertrieben. Initiator war die FIBEG Gruppe aus Ludwigshafen. Bei diesen Immobilienfonds handelt es sich samt und sonders um Gewerbeobjekte, die meist in den neuen Bundesländern liegen. Sämtliche Cumulus Immobilienfonds befinden sich in wirtschaftlicher Schieflage.

Die Kalkulationen waren zum Auflagezeitpunkt viel zu optimistisch angesetzt. Darüber hinaus führten erhebliche weiche Kosten und versteckte Innenprovisionen für den Vertrieb dazu, dass die Fonds von Anfang an nicht werthaltig waren.

Alle Cumulus Immobilienfonds wurden kreditfinanziert. Sämtliche Darlehensverträge wurden über einen Treuhänder in Form einer Steuerberatungsgesellschaft abgeschlossen. Dies stellt einen Verstoß gegen das damalige Rechtsberatungsgesetz dar. Der Bundesgerichtshof hat inzwischen in zahlreichen Urteilen entschieden, dass die Darlehensverträge unwirksam sind. Daraus ergeben sich Ansprüche der Anleger auf Rückabwicklung der Darlehensverträge. Dies gilt auch für Anleger, die Ihr Darlehen bereits umgeschuldet haben.

Verjährung am 31.12.2011

Die Anleger müssen sich aber beeilen und rechtzeitig einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt einschalten. Am Ende dieses Jahres verjähren nämlich sämtliche Ansprüche.
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