Der Autor des informativen Artikels erwartet, dass die finanzierenden Banken erneut Forderungen stellen werden. Er rechnet mit der Auflage weiterer Sondertilgungen und dem Verlangen nach Verstärkung von Sicherheiten. Wie schon in der Vergangenheit wird dies die in den Beratungen oft in den Vordergrund gestellten Renditeaussichten weiter trüben. Es wäre keine Überraschung, wenn der eine oder andere Fonds, der die letzten Krisen so eben ,,überlebt" hat, jetzt am Ende wäre.
Neben dem CFB-Fonds 159 werden noch Fonds von den Initiatoren König & Cie., Wölbern, Lloyd-Fonds und MPC Capital genannt.
Es bleibt für geschädigte Anleger das Gebot der Stunde, nach Alternativen zu suchen, statt weiter an den Anlagen festzuhalten. Der ertragreichste Weg zum "Ausstieg" ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, insbesondere gegen beratende Kreditinstitute.
Treten Sie der BSZ e.V. Interessengemeinschaft fremdfinanzierte Anlagen bei und informieren Sie sich bei den betreffenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten an einem Beispiel aus deren Praxis über Ihre Möglichkeiten. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte können oft schon in einem kurzen Gespräch aufzeigen, wie Sie sich erfolgreich von fehlgeschlagenen Investitionen lösen können. Möglichkeiten bestehen nicht nur für Immobilienfondsanleger. Die Empfehlung, Schadensersatzansprüche entschlossen in Angriff zu nehmen, ist ohne Weiteres auf die Mehrheit aller Fondsanlagen übertragbar, seien es Medien-, Schiffs , Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "fremdfinanzierte Anlagen". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 22.01.2015 wieder. Durch nachträglich eintretende Änderungen, insbesondere die Entscheidung des Landgerichts München, kann sich die Sach- und Rechtslage ändern.
jg