Die Geschäftsführung der Deikon GmbH hätte mit einem namhaften Fondsinitiator seit mehreren Monaten ein umfangreiches Fondsprojekt erarbeitet. Die Ertrags- bzw. Finanzplanung der Deikon GmbH müsse nun aber angepasst werden, nachdem ein umfangreiches Fondsprojekt erarbeitet worden sei, der Kooperationspartner das Projekt aber kurzfristig abgesagt hätte. Aktuell gehe die Geschäftsführung davon aus, dass keine positive Fortführungsprognose bestehe und Überschuldung geben sei. Daher werde derzeit ein Restrukturierungskonzept erarbeitet, dass die Insolvenzreife kurzfristig beseitigen solle.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth hierzu: „Die aktuelle Meldung lässt leider befürchten, dass auf die Anleger der Deikon-Hypothekenanleihen erhebliche Probleme zukommen und erhebliche finanzielle Einbußen zu befürchten sind. Dabei wurden die Anleihen unseren Recherchen zufolge vielen Anlegern als äußerst sichere festverzinsliche Immobilienwertpapiere verkauft. Wir befürchten zahlreiche Fälle von Falschberatung und prüfen daher Schadensersatzansprüche der betroffenen Anleger gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen.“
Insbesondere von einigen Banken und Sparkassen wurden die Deikon-Hypotheken-Anleihen in den letzten Jahren an die Anleger vermittelt. Hierbei werden die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte auch prüfen, ob nicht versteckte Provisionen und Rückvergütungen geflossen sind, die nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung zum Schadensersatz verpflichten würden.
Der BSZ e.V. bündelt gerade die Interessen der betroffenen Anleger, und wird die Interessen der Anleger voraussichtlich auch in einer möglicherweise stattfindenden Gesellschafterversammlung vertreten.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-IG Deikon/Boetzelen anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.07.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.