Die Anleger haben mit ihren Deikon-Hypothekenanleihen bereits erhebliche Verluste erlitten.
Nachdem eine Inanspruchnahme von Deikon GmbH selbst insoweit wegen der Beschlüsse der Gläubigerversammlungen in 2010 in den kommenden Jahren nicht möglich ist, sind Ansprüche aus Prospekthaftung gegen Prospektverantwortliche aber nicht ausgeschlossen. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte der Kanzleien Dres. Rohde & Späth sowie Keitel & Keitel sind der Ansicht, dass die Anleger nicht ausreichend über die nur unzureichende Sicherheitenposition hingewiesen worden sind.
Aus diesem Grunde haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte in den letzten Wochen die ersten Prospekthaftungsklagen gegen eine mutmaßliche Prospektverantwortliche, die über eine Haftpflichtversicherung verfügt, vor dem Landgericht Berlin eingereicht, die ihren Verpflichtungen nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte nicht in ausreichendem Maße nachgekommen sind.
Den Anlegern wurde die Anlage in den Deikon-Hypothekenanleihen immer als sicheres Investment angepriesen mir sehr geringen Risiken. Nun stellt sich heraus, dass die Anleger nicht die Sicherheitenposition erworben haben, die im Prospekt zugesagt war.
Für weitere Informationen können sich betroffene Deikon-Anleger der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft Deikon anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: +49 (6071) 9816810
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.09.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.