28.02.2011: Anleihe mit der ISIN DE000A0EPM07
01.03.2011: Anleihe mit der ISIN DE000A0JQAG2
02.03.2011: Anleihe mit der ISIN DE000A0KAHL9
Die genaue Zeit sowie die Räumlichkeit dürfte in den nächsten Tagen bekannt gegeben werden.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits ca. 1,7 Mio. € an Stimmkapital und raten betroffenen Anlegern dringend dazu, sich auch auf den dritten Gläubigerversammlungen, stimmrechtlich vertreten zu lassen, um ihre Interessen wirksam zu wahren. Die Vertretung auch auf diesen dritten Gläubigerversammlungen Ende Februar/Anfang März 2011 wird für BSZ e.V.-Mitglieder wieder im Rahmen des Mitgliedsbeitrages abgegolten sein und keine gesonderten Kosten verursachen.
Jede Stimme ist nach Ansicht des BSZ e.V. wichtig, denn bereits auf den ersten beiden Gläubigerversammlungen konnten insbesondere für die Anleger wichtige Punkte wie die Herabsetzung des Zinses nur gegen Besserungsschein oder die Einrichtung eines Gläubigerausschusses durch das gebündelte Auftreten der Anleger und deren Vertreter beschlossen werden.
Nach Auskunft der Deikon GmbH wird aber für die wirksame Vertretung auf den Gläubigerversammlungen voraussichtlich neben einer Vollmacht eine Original-Depotbescheinigung des depotführenden Instituts erforderlich sein, in dieser Depotbescheinigung muss ein sog. Sperrvermerk aufgenommen werden, d.h. eine Erklärung des depotführenden Instituts, dass die Teilschuldverschreibungen zugunsten der Deikon GmbH bis zum Ablauf der betreffenden Gläubigerversammlung gesperrt gehalten werden, für Rückfragen sollte die Deikon GmbH kontaktiert werden.
Betroffene Deikon/Boetzelen-Anleger können sich dem BSZ e.V. anschließen, um auch auf den dritten Gläubigerversammlungen, die Ende Februar/Anfang März 2011 stattfinden werden, vertreten zu werden.
Hierfür können wieder die Original-Depotbescheinigungen an die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte übersandt werden zzgl. einer Vollmacht, sofern Anleger bereits für die vorangegangenen Gläubigerversammlungen eine Vollmacht an die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte übersandt haben, muss keine neue Vollmacht übersandt werden.
Auch prüfen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte zur Zeit intensiv Schadensersatzansprüche für betroffene Anleger gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen, die Prüfung ist inzwischen bereits fortgeschritten, es ist in den nächsten Wochen mit ersten Klagen gegen diverse Verantwortliche durch die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte zu rechnen.
Betroffene Deikon/Boetzelen-Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deikon/Boetzelen-Anleihen anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.02.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt