Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte hatten bereits im letzten Jahr schon erste Klagen gegen die Sicherheitentreuhänderin der II. und III. Deikon-Hypothekenanleihe eingereicht, unter anderem, weil ihrer Ansicht nach das Sicherheitenkonzept bei den Anleihen nicht richtig umgesetzt wurde und Prospektfehler vorliegen, die nicht richtig gestellt worden waren, aber hätten richtig gestellt werden müssen. Vor der 23. Zivilkammer des Landgerichts Berlin fand am 12.09.2012, auch in einem Fall bereits der 2. Termin zur mündlichen Verhandlung statt.
Der dortige Anleger wurde im Termin zur mündlichen Verhandlung vertreten von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth (Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte) sowie Keitel (Keitel & Keitel Rechtsanwälte). Der zuständige Richter gab zu erkennen, dass er den Fall für komplex halten würde, jedoch Schadensersatzansprüche der Anleger nicht von vorneherein ausschließen würde.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte hatten beantragt, die Beklagte auf vollständige Rückabwicklung zu verurteilen, Zug um Zug gegen Rückübertragung der Hypothekenanleihen.
Weitere Termine zur mündlichen Verhandlung in anderen Fällen finden demnächst vor dem Landgericht Düsseldorf statt.
Die Deikon-Hypothekenanleihen waren vielen Anlegern als sicheres Immobilieninvestment vermittelt worden, bei denen nur geringe Risiken bestehen würden. Die DEIKON-Hypothekenanleihen waren vielen Anlegern sogar als Anlage vermittelt worden, die "gerade auch konservative Anleger" überzeugen würde.
BSZ e.V-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht Dr. Späth hierzu: "Es stellt sich leider heraus, dass die Anlage bei DEIKON gerade nichts mit einer sicheren, konservativen Anlage zu tun hatte, wie den Anlegern teilweise suggeriert wurde, sondern im Gegenteil gerade eine unternehmerische Beteiligung mit nicht unerheblichen Risiken vorlag."
Die schlimme Situation bei DEIKON ist nicht etwa darauf zurück zu führen, dass die Immobilien nicht ordnungsgemäß vermietet wären. Mitgesellschafter Rajcic führt die Insolvenz etwa auf einen gescheiterten Börsengang zurück auf Verluste aus einem ungünstigen Zinsswap-Geschäft.
In der Kölner Rundschau vom 12.09.2012 wurde Mitgesellschafter Rajcic dahingehend zitiert, dass es immer noch die Chance geben würde, ein Insolvenzverfahren abzuwenden, da ein Schweizer Unternehmen dazu bereit sei, DEIKON zu übernehmen, wenn die Anleihezeichner auf rund 60 % ihrer Anlagen verzichten würden.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth und Keitel hierzu: "Dies zeigt, dass den betroffenen Anlegern wohl in jedem Fall erhebliche Verluste drohen und eine Klage auf Rückabwicklung auf jeden Fall in Betracht gezogen werden sollte."
Betroffene "Deikon-Anleger" können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft "Deikon" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 13. September 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drsp+hk