Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat aus einem Titel vom 17.9.2013 vollstreckt. Es geht um die Verhaftung des Wölbernchefs Prof. Dr. Heinrich Maria Schulte. Die Staatsanwälte werfen ihm Veruntreuung vor. Er soll EUR 137 Mio. satzungswidrig verwendet haben. Dadurch sollen mehreren Fonds Schäden in Höhe von insgesamt EUR 37 Mio. entstanden sein.
Das ist der vorläufige Höhepunkt des Wölberndramas um den Endokrinologen Schulte, der kam, um eine Privatbank zu führen. Und in Untersuchungshaft gesteckt wurde, weil das Strafgericht Fluchtgefahr sah.
Die Vorwürfe wiegen schwer. Es geht nicht nur um die misslungene Einführung des umstrittenen, letztendlich gerichtlich verbotenen Liquiditätsmanagementsystems. Der Mann soll nach Informationen des Manager Magazins EUR 37 Mio. in die eigenen Taschen gesteckt haben. Das ist ziemlich genau der Betrag, der in den immer noch nicht testierten Bilanzen der Wölbernfonds verschwand.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte hatten den Mann vor knapp einen Monat das letzte Mal erleben müssen. Bei der Präsenzversammlung des Fonds Holland 56. Auf die Frage Gröpper's, was mit dem Geld sei, antwortete der, er habe es für die Anleger in festverzinsliche Wertpapiere investiert. Alles habe seine Ordnung. Das mochten die wenigsten Anleger glauben. Er wurde nicht entlastet. Jetzt sitzt er.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte gehen davon aus, dass die meisten Betroffenen spätestens jetzt aus der blinden Nibelungentreue erwachen und begreifen, dass es mit vielen Fonds steil bergab geht. Die müssen saniert werden. Und die meisten Anleger sollten ihren Exit planen. Mit starken Argumenten. Nach Lage der Dinge sind die Anleger nach der Einschätzung der GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte von Anfang über die Risiken des Investments belogen worden. Gründe für Schadensersatzansprüche. Auch gegen die Vermittler.
Betroffener Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,Wölbern Fonds" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 24.09.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.