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Die Konservenfabrik Zachow GmbH & Co. KG ist insolvent. Was Anleger jetzt tun sollten.

(lifePR) (Dieburg, )
Das Amtsgericht Schwerin hat mit Beschluss vom 01.05.2011 (580 IN 60/11) das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Zachower Unternehmens endgültig eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde der Schweriner Rechtsanwalt Dirk Decker bestellt.

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt für viele Anleger überraschend. Der Geschäftsführer der Konservenfabrik Zachow GmbH & Co. KG, Herr Kay Strelow, wandte sich noch im Sommer letzten Jahres mit einem Schreiben an die Anleger und teilte mit, dass dem Unternehmen die Insolvenz drohe. Doch in diesem Schreiben sicherte er auch zu, dass die Insolvenz vermieden werden könne, wenn die Anleger auf zwei Zinsausschüttungen verzichten und sich mit einer späteren Zinsreduktion einverstanden erklären würden. Daraufhin verzichteten die Anleger bis zum 30.03.2011 auf die Zinszahlungen und akzeptierten die Reduktion der Zinsen ab dem 01.04.2011.

Das half nichts. Bereits am 21.02.2011 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet. Die Anleger wurden jedoch nicht über diesen Umstand unterrichtet. Auch gab es hierzu auf der Internetseite der Konservenfabrik Zachow GmbH & Co. KG keinerlei Hinweise.

Das Amtsgericht Schwerin hat die Gläubiger nunmehr aufgefordert Ihre Forderungen bis zum 08.06.2011 zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter anzumelden. "Die Anleger müssen bei der Forderungsanmeldung darauf achten, dass sie alle Tatsachen benennen und den Anspruch richtig begründen, damit ihre Forderungen als (erstrangige) Insolvenzforderungen zur Insolvenztabelle aufgenommen werden. Anderenfalls besteht zu befürchten, dass die Forderungen lediglich als nachrangig zur Insolvenztabelle genommen werden.", so Frau Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Gröpper Köpke Rechtsanwälte.

Da in einem Insolvenzverfahren naturgemäß nicht genügend Geld vorhanden ist, müssen Gläubiger deren Forderungen nur als nachrangig festgestellt werden, damit rechnen, dass sie keine Zahlung aus der Insolvenzmasse erhalten. Deshalb rät Herr Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Gröpper Köpke Rechtsanwälte den Anlegern, ihre Forderungen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt anmelden zu lassen.

Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Konservenfabrik Zachow GmbH & Co. KG" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.05.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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