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Die vor kurzem durchgeführten Informationsveranstaltungen der Hannover Leasing GmbH & Co. KG brachten für die betroffenen Medienfondsanleger wenig Erhellendes

Medienfonds der Hannover Leasing: Dilemma für Anleger

(lifePR) (Dieburg, )
Diesen Informationsveranstaltungen vorausgegangen war die Mitteilung der Bayerischen Finanzverwaltung, die steuerliche Bewertung der Filmfonds mit Schuldübernahmekonstrutkion zu ändern. Die nunmehr vertretene Auffassung der Finanzbehörden hat zur Folge, dass den Anlegern dieser Medienfonds sehr hohe Steuernachforderungen drohen. Zum Teil sind mittlerweile die Betriebsprüfungen der betroffenen Filmfonds schon abgeschlossen und deren Anleger zu Steuernachzahlungen aufgefordert worden.

Auch wenn die geänderten Grundlagenbescheide von der Fondsgesellschaft gerichtlich angegriffen werden, ist keineswegs sicher gestellt, dass sich deren Auffassung vor den Finanzgerichten letztlich durchsetzen wird und die Verlustzuweisungen steuerlich vollständig anerkannt werden.

Die Anleger der betroffenen Medienfonds stecken daher in einem Dilemma: Die Fondsverantwortlichen stellten im Rahmen der Informationsveranstaltungen unmissverständlich klar, nicht auf die Beteiligten, wie beispielsweise den Treuhänder und die das jeweilige Fondsprodukt vermittelnden Banken dergestalt einzuwirken, dass diese Verjährungsverzichte zu Gunsten der Anleger abgeben.

Wartet der Anleger nun den Ausgang des finanzgerichtlichen Verfahrens ab, so besteht die begründete Gefahr, dass Schadenersatzansprüche beispielsweise gegen die beratende Bank zwischenzeitlich verjähren.

"Dies vor allem deshalb, weil das finanzgerichtliche Verfahren durchaus vier bis sieben Jahre dauern kann. Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlegerberatung verjähren aber grundsätzlich in drei Jahren zum Jahresende, nachdem der Anleger von der Falschberatung Kenntnis hatte oder bei gehöriger Sorgfalt von der Falschberatung hätte Kenntnis erlangen können", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich.

Auf Grund der im Jahre 2007 erfolgten Rundschreiben der Fondsgesellschaft droht daher u.U. bereits ab dem 31.12.2010 eine Verjährung von Schadenersatzansprüchen. Jene Anleger, die sich ausschließlich auf das Verfahren vor dem Finanzgericht verlassen, laufen daher Gefahr, bei einem negativen Ausgang keine Ansprüche gegen Dritte mehr geltend machen zu können.

"Die gleiche Gefahr droht auch jenen Anlegern, die sich an einzelnen Filmfondsfonds mit Schuldübernahmekonstrutkion der Anbieter LHI und KGAL beteiligt haben", so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Kanzlei CLLB Rechtsanwälte weiter. Betroffene Anleger sollten sich daher an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden, um Schadenersatzansprüche und mögliche Handlungsalternativen einer genauen Prüfung unterziehen zu lassen.
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