Anleger, die angesichts der mageren Rückzahlung ihres investierten Kapitals mit dem Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory unzufrieden sind, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung der Beteiligung an dem Schiffsfonds kann geklärt werden, ob die Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory sich ohne Verluste von ihrer Kapitalanlage trennen können. Dies kann beispielsweise durch die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler erreicht werden.
Zu den typischen Fehlern einer Anlageberatung zählt die unzureichende Aufklärung der Anleger über Risiken. Daher war nicht jedem Anleger bekannt, dass ein Schiffsfonds wie der Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory unternehmerischen Charakter hat. Wie bei jedem Unternehmen besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals. Dieses Risiko widerspricht allerdings dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage oder gar einer Altersvorsorge. Auch müssen Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory sich dessen bewusst sein, dass das reguläre Ende des Fonds erst im Jahr 2024 vorgesehen ist. Wegen der langen Laufzeit und des nicht geregelten Zweitmarkts für "gebrauchte" Fondsanteile können Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory sich nicht jederzeit problemlos von ihren Beteiligung trennen. Auch mussten Anleger über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs), die bei der erfolgreichen Vermittlung von Schiffsfonds oft und üppig flossen, aufgeklärt werden.
Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory, die das Gefühl haben, dass ihre Anlageberatung diese oder ähnliche Defizite aufwies, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht helfen lassen. Wurden Anleger falsch beraten, sind die Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können, gut. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um abklären zu lassen, ob sie sich verlustfrei von ihrer Beteiligung lösen können.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/Dr. Peters DS-Fonds " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.