Eine Erklärung dafür, was mit dem in der Vergangenheit von den Aktionären eingezahlten Kapital von über CHF 12 Mio. geschehen ist, erhielten die Aktionäre auf der Generalversammlung - trotzt Nachfrage von Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Breu von CLLB Rechtsanwälte - nicht.
Aus den Geschäftsberichten der ES AG geht hervor, dass das von den Aktionären eingezahlte Kapital nur zu einem äußerst geringen Teil für das eigentliche operative Geschäft, den Ankauf und die Eintreibung von Forderungen, verwandt wurde (nur ca. CHF 500.000 im Geschäftsjahr 2008/2009). Der Großteil des Geldes (über CHF 6 Mio. alleine im Geschäftsjahr 2008/2009) versickerte hingegen in Beraterverträgen, Aufwendungen für Niederlassungen, Personalaufwand etc. Diesen horrenden Ausgaben der ES AG (über CHF 6 Mio. alleine im Geschäftsjahr 2008/2009) steht jedoch nur ein minimaler Ertrag aus dem operativen Geschäft (ca. CHF 200.000 im Geschäftsjahr 2008/ 2009) gegenüber. Da die ES AG die aus der Veräußerung der eigenen Aktien erzielten Erlöse erstaunlicherweise in den Jahresabschlüssen als Erträge ausweist, dürfte dies den meisten Aktionären bisher verborgen geblieben sein.
Den meisten Aktionären dürfte beim Erwerb der Aktien auch nicht bewusst gewesen sein, dass durch die Veräußerung der Aktien (Nennwert CHF 0,01) zu einem Preis von bis zu € 5,20 pro Stück nicht nur die ES AG Kasse machte, sondern auch die Gründungsaktionäre gut mit verdienten. So erhielt allein der Hauptaktionär, die Intrum SA. mit Sitz auf den Bahamas, durch die Veräußerung der Aktien ca. CHF 667.000.
Bezeichnenderweise machte der neue Verwaltungsratspräsident Locher für die schlechte finanzielle Lage der ES AG jedoch nicht das alte Management, sondern die "Rufmordkampagne" im Internetforum Wallstreet Online sowie die allgemeine Finanzkrise verantwortlich.
Des Weiteren wurde den Aktionären auf der Generalversammlung offenbart, dass der angestrebte Börsengang, mit dem die ES AG beim Verkauf der Aktien groß geworben hatte, nun definitiv nicht weiter verfolgt werde, da die ES AG zu klein und nicht die "Kraft" für einen Börsengang habe.
Nach Ansicht der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich weist der Fall Parallelen zu bekannten Emissionsbetrugsfällen auf, die sich in letzter Zeit leider wieder häufen und vor denen bereits die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) warnt. Diese Emissionsbetrugsfälle liefen dabei nach folgendem Muster ab: Es wurde eine Aktiengesellschaft gegründet, meist in der Schweiz, da dort die Aktien nur einen Nennwert von CHF 0,01 haben müssen und nur 20 % des Grundkapitals eingezahlt werden muss. Die Gesellschaft bekam eine gute Story verpasst und es wurde eine scheinbar profitable Geschäftsidee vorgegaukelt. Durch permanente vom Unternehmen selbst produzierte Pressemitteilungen über angebliche Geschäftserfolge bzw. irgendwelche "demnächst" Ereignisse, die dann aber leider nie stattfanden (ein demnächst anstehender Börsengang oder angebliche institutionelle Investoren, die an Aktienpaketen interessiert seien), wurde ein erfolgreiches operatives Geschäft vorgetäuscht. Die Aktien wurden den ahnungslosen Anlegern an der Haustür oder am Telefon als "Geheimtipp" empfohlen und zu Mondpreisen veräußert. Das hinter der Gesellschaft steckende Geschäft war in Wirklichkeit jedoch nur ein Minimal-Geschäft als Alibi. Das von den Aktionären eingezahlte Kapital wurde sodann über Umwege aus dem Unternehmen wieder "rausgeschleust". Am Ende hatten die Hintermänner der Gesellschaft groß abkassiert, die Kleinaktionäre aber wurden ihre Aktien nicht mehr los, da keiner bereit war die wertlosen Aktien zu kaufen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät den betroffenen Aktionären sich von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei hinsichtlich etwaiger Ansprüche gegenüber der ES AG sowie den dahinter stehenden Personen anwaltlich beraten zu lassen.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Equitable Settlement AG" anschließen.