Anleger sollten nunmehr prüfen, wie sie ihr Geld retten können. So hatte ein von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretener Anleger des Falk Fonds 76 gegen die Rechtsnachfolger der ALLBANK Allgemeine Privatkunden AG ein Urteil erstritten, in dem die Bank dazu verurteilt wurde, dem Kläger alle für den Erwerb des Fonds aufgewendeten Mittel abzüglich erhaltener Ausschüttungen Zug um Zug gegen Übertragung des Fondsanteils zu erstatten.
Der Anleger hatte die zur sicheren Altersvorsorge gedachte Falk Fonds 76 Beteiligung teilweise über die ALLBANK finanziert, deren Rechtsnachfolgerin die zunächst die GE MONEY BANK GmbH war, jetzt ist es die Santander CONSUMER BANK AG. Nach anwaltlicher Beratung hat der Anleger daraufhin im Jahre 2007 den 2002 geschlossenen Darlehensvertrag widerrufen. Dies war möglich, weil die ALLBANK eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat und die anwaltliche Prüfung ergeben hat, dass die Voraussetzungen eines sogenannten Verbundgeschäfts vorlagen.
Das OLG Celle bestätigte dem von CLLB Rechtsanwälte vertreten Anleger, dass er keine weiteren Darlehensraten mehr für den Erwerb der wertlosen Beteiligung zahlen muss und die bereits bezahlten Darlehensraten erstattet verlangen kann, ebenso wie das neben dem Darlehen zur Finanzierung der Beteiligung aufgewendete Eigenkapital. Im Ergebnis steht der Anleger so, als hätte er die verlustbringende Beteiligung nie erworben und als hätte er nie ein Darlehen zu deren Finanzierung aufgenommen.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Bombosch von CLLB Rechtsanwälte empfiehlt allen Anlegern des Falk Fonds 76, die diese über die ALLBANK oder eine andere Bank finanziert haben, von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob ihnen möglicherweise auch das Recht zusteht, den Darlehensvertrag zu widerrufen und sie sich so verlustfrei von einer Fehlinvestition befreien können.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft "Falk Fonds" anschließen.