Fondskrise: Kanam liquidiert offenen Immobilienfonds
Allianz schließt vorübergehend Immobiliendachfonds
Flugzeugfonds funken SOS
Für Immobilienfonds schlägt die Stunde der Wahrheit
Nächstem offenen Immofonds droht das Ende
Liquiditätsengpass bei Immobilienfonds: Allianz vergrätzt Anleger
Nachzahlungen bei Medienfonds: Das dicke Ende kommt noch
UBS Immobilienfonds für zwölf Monate dicht
Aberdeen-Deutschland-Chef: "Wir kämpfen um jeden Fonds"
Geldanlage: Schnellbedienung aus dem Finanzregal
Immofonds-Sparer fürchten um ihr Vermögen
Immobilien: Diese Fonds stecken in Schwierigkeiten
KanAm löst offenen Immobilienfonds auf
In vielen Fällen bietet die aus Anlegersicht sehr erfreuliche Entwicklung der Rechtsprechung einen Ausweg aus diesem Desaster. Anleger informieren sie sich bei BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten über die Möglichkeiten. Oft lässt sich schon in einem kurzen Telefonat klären ob und wie Fondsanlagen an beratende Kreditinstitute zurückgereicht werden können.
Banken und Sparkassen rieten ihren Kunden zur Anlage in diversen Fonds. Erschreckend viele dieser Investitionen führten zu Kapitalverlusten und zur Aberkennung von Steuervorteilen. Stellte sich im Nachhinein heraus, dass sich in Beratungssituationen geweckte Hoffnungen nicht erfüllten, wiesen die Kreditinstitute regelmäßig jede Verantwortlichkeit von sich und verwiesen auf angeblich umfassende und ausreichende Aufklärung ihrer Kundschaft.
Oft trifft diese Bewertung nicht zu und erweist sich als ein weiterer schlechter Rat.
Es empfiehlt sich, bei Verlusten mit Medienfonds, Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen, Aktienfonds, Rentenfonds, kurz bei allen Fondsanlagen, die nach Beratung durch eine Bank, Sparkasse oder freie Berater eingegangen wurden, externen Rat eines auf diese Thematik spezialisierten Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen
Die BSZ e. V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte macht regelmäßig die Erfahrung, dass schon im Orientierungsgespräch mit geschädigten Anlegern Ansatzpunkte für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erkennbar sind. Die Erfahrungen daraus sind auf alle Fondsanlagen übertragbar. Erfreulich vielen Fondsanlegern kann nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung geholfen werden. Das Risiko, bei Banken und Sparkassen Schadensersatzansprüche nicht realisieren zu können, ist gering.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft "Fondsbeteiligungen Rückabwicklung" anschließen.