Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 461687

BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg, Deutschland http://www.fachanwalt-hotline.de
Ansprechpartner:in BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein +49 6071 9816810
Logo der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Für Kapitalanleger die Schadensersatzansprüche geltend machen wollen tickt die Verjährungsuhr!

Auf der Webseite des BSZ e.V. www.fachanwalt-hotline.eu können Anleger auf der Verjährungsuhr sehen, wie viel Zeit Ihnen noch bleibt um mit geeigneten Maßnahmen die Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern

(lifePR) (Dieburg, )
Geschädigte Kapitalanleger sollten auf alle Fälle verhindern, dass ihre Schadensersatzansprüche eventuell zum Jahresende 2013 verjähren. Nach Ablauf der Verjährungsfrist am 31.12.2013 werden ansonsten die beteiligten Banken, Vertriebe und Initiatoren Grund zu feiern haben, wenn die Geschädigten, aus welchen Gründen auch immer, sich scheuen, ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen. Viele geschädigte Anleger zögern aus finanziellen Gründen heraus aktiv zu werden, oder weil sie meinen, es mache keinen Sinn, dem schlechten Geld noch Gutes hinterher zu werfen.

Abwarten kann in vielerlei Hinsicht nachteilig sein!

Für Anleger ist es der falsch Weg einfach nur abzuwarten, denn wer nur abwartet nimmt in Kauf, dass die eigenen Ansprüche verjähren, d.h., dass sie nicht mehr durchgesetzt werden können. Sofern für eine Prüfung der Verjährung und/oder für eine Klageeinreichung zur Hemmung der Verjährung nicht mehr genügend Zeit vorhanden sein sollte, bietet sich die Geltendmachung von Ansprüchen bei einer staatlich anerkannten Gütestelle an.

So halten Sie die Verjährung auf.

Der BSZ e.V. rät allen Anlegern eine mögliche Verjährung durch rechtzeitigen Antrag bei einer staatlich anerkannten Gütestelle zu hemmen. Es macht Sinn jetzt umgehend überprüfen zu lassen, ob die Ansprüche zu verjähren drohen bzw. ob ggf. Chancen bestehen, die Durchsetzung der Ansprüche realisieren zu können. Kurz gesagt, man sollte den Banken und den anderen Beteiligten nicht gönnen sich in die Verjährung zu retten.

Die Vorteile eines Güteverfahrens sind vor allem:

1. Hemmung der Verjährung

Durch die staatliche Anerkennung als Gütestelle tritt bereits mit rechtzeitigem Antragseingang die Hemmung der Verjährung für mindestens 6 Monate ein.

Die Hemmung der Verjährung tritt unabhängig davon ein, ob der Antragsgegner dem Güteverfahren beitritt.

2. Geringere Verfahrenskosten

Bei dem Verfahren vor der staatlich anerkannten Gütestelle Hitzler, entstehen im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren meist deutlich geringere Kosten. Lehnt die Antragsgegnerseite die Durchführung des Verfahrens ab, ist lediglich eine niedrige Vergütung zu bezahlen. Wird das Verfahren durchgeführt, wird seitens der staatlich anerkannten Gütestelle nach Zeitaufwand gemäß der Verfahrensordnung abgerechnet. Ihre eigenen Kosten trägt jede Seite grundsätzlich selbst, es sei denn, die Beteiligten treffen eine andere Regelung.

3. Vertraulichkeit

Anders als ein Gerichtsverfahren ist das Güteverfahren nicht öffentlich. Daher gelangen keine vertraulichen Informationen an die Öffentlichkeit.

Weitere Informationen zu Fällen von möglicherweise eintretender Verjährung und Hilfe durch eine staatlich anerkannte Gütestelle erhalten Sie durch den Beitritt zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Verjährung".

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...

Dieser Text gibt den Beitrag vom 12. Dezeber 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.