Denn Banken, Sparkassen und ihnen nahestehende Unternehmungen, die diese Beteiligungen empfohlen haben, sehen sich oft einer beinharten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgesetzt. Ein Kreditinstitut, das einen Fondskauf empfohlen hat, bei dem die Berechnung eines Agios vorgesehen war, kann fundiert begründeten Schadensersatzansprüchen, die in einem Prozess vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden, kaum entgehen.
Um so wichtiger ist es, Schadensersatzansprüche, die auf Ereignisse der Jahre 2001 und früher zurückgehen, rechtzeitig vor der zum 31.12.2011 drohenden absoluten Verjährung auf geeignete Weise in Angriff zu nehmen.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Fundus Fonds“ anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.05.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt