Daher sollen die Anleger nunmehr ihre Zustimmung zum Abschluss einer Sanierungsvereinbarung dahingehend erteilen, dass die Garbe Logimac AG gegenüber der Garbe Holding AG & Co. KG auf 85,8 % der ungesicherten Darlehensforderung verzichtet. Den von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegern wird geraten, die Zustimmung zu verweigern.
Ungeachtet etwaiger Ansprüche aufgrund der unbesicherten Vergabe eines Darlehens an die Garbe Holding AG & Co. KG sollten Anleger prüfen lassen, ob Ihnen nicht Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung zustehen.
Bei den vorliegend gegebenen atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligungen besteht die juristische Besonderheit, dass sich die Gesellschaft grundsätzlich auch eine etwaige fehlerhafte Beratung eines Anlageberaters zurechnen lassen muss, der diese Anlage empfiehlt. Dies bedeutet dass Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung (z.B. wegen unterbliebener Aufklärung über das Risiko eines Totalverlustes oder der Rückzahlungsverpflichtung der erhaltenen Ausschüttungen in bestimmten Fällen) auch gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden können. Selbstverständlich verbleibt dem Anleger zudem die Möglichkeit, etwaige Schadeneratzansprüche wegen fehlerhafter Beratung gegen den Anlageberater selbst bzw. gegen die Beratungsgesellschaft, für die dieser tätig wurde, zu erheben.
Ein Vorgehen auch gegen die Berater bzw. Beratungsgesellschaften, aufgrund deren Empfehlung die Beteiligung an der Garbe Logimac AG gezeichnet wurde, kann schon deshalb sinnvoll sein, da die meisten Berater bzw. Beratungsgesellschaften über Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen verfügen. Aber auch ein Vorgehen gegen die Garbe Logimac AG kann sinnvoll sein, um weitere Einlageverpflichtungen sowie etwaige Ansprüche der Gesellschaft auf Rückzahlung der an die Anleger ausgezahlten Ausschüttungen zu vermeiden.
Hierbei folgender Hinweis: Anleger sollten sich von der kontaktierten Kanzlei bzw. dem kontaktierten Rechtsanwalt schriftlich bestätigen lassen, dass dieser auch die Ansprüche gegen den Berater bzw. die Beratungsgesellschaften prüfen und ggf. auch durchsetzen kann. Es kommt immer wieder vor, dass Rechtsanwälte bzw. Kanzleien auch direkt von den Beratungsgesellschaften beauftragt werden, deren Kunden zu vertreten, so dass diese Rechtsanwälte aufgrund eines Interessenkonfliktes nicht gegen die Berater oder Beratungsgesellschaften Vorgehen können oder wollen.
Generell gilt: Kann der kontaktierte Anwalt nicht gegen jeden erfolgversprechenden Gegner - wie etwa die Beratungsgesellschaften - vorgehen oder will er gerade gegen denjenigen, der die Beteiligung an der Garbe Logimac AG empfohlen hat nicht vorgehen, ist Vorsicht geboten.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte, die auch bereits Klageverfahren gegen Anlageberater wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit der Empfehlung einer Beteiligung an der Garbe Logimac geführt und erfolgreich abgeschlossen hat, wurde bereits von einer Reihe von Anlegern der Garbe Logimac AG mit der Durchsetzung von, nach Aussage der einzelnen Anleger, diesen zustehenden Schadenersatzansprüchen beauftragt. "Ziel ist in diesen Fällen, die komplette Rückabwicklung der Beteiligungen. Dies würde bedeuten, dass den Anlegern die eingezahlten Beträge abzüglich erhaltener Ausschüttungen vollständig zu erstatten sind und keine weiteren Zahlungen mehr an die Garbe Logimac AG zu leisten sind." so die Rechtsanwälte und BSZ e.V. Vertrauensanwälte Dr. Henning Leitz und Stefan Hösler von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Anleger, die sich an der Garbe Logimac AG beteiligt haben und sich fehlerhaft beraten fühlen, sollten daher, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz, eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei kontaktieren, um eventuelle Ansprüche einer rechtlichen Prüfung unterziehen zu lassen
Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft "Garbe Logimac AG" anschließen.