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Getgoods: Wie geht es für die Anleger nun weiter? BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!

Verunsicherung bei den Geschädigten von Getgoods! BSZ e.V.-Anwälte prüfen Schadensersatzansprüche! Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an!

(lifePR) (Dieburg, )
Viele Anleger von Getgoods sind immer noch extrem verunsichert und fragen sich, wieso der Anleiheemittent, der die Anleihe mit der WKN A1PGVS erst am 01.10.2012 emittiert hatte, nicht einmal 13 Monate später wieder Insolvenz anmelden musste, obwohl Getgoods bis kurz vor der Insolvenz immer wieder positive Meldungen, z.B. zu Umsatzwachstum, guten Zukunftsaussichten, etc. heraus brachte. Für viele Anleger kam die Insolvenz daher sehr überraschend.

Inzwischen ist zwar der Geschäftsbetrieb von getgoods.de von Conrad Electronics übernommen worden. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: ,,Ich befürchte jedoch, dass trotz der Conrad-Übernahme alleine über das Insolvenzverfahren die Anleger ihre Schäden nicht werden regulieren können, leider rechne ich mit einer lediglich niedrigen Insolvenzquote, schlimmstenfalls könnte der Totalverlust drohen."

Dr. Späth hierzu: ,,Anleger sollten auf jeden Fall ihre Interessen bündeln und ihre Forderungen auf jeden Fall zur Insolvenztabelle anmelden, da nicht ausgeschlossen ist, dass über das Insolvenzverfahren noch Gelder zurück geführt werden können. Wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird, hierüber können noch keine verlässlichen Angaben gemacht werden."

Inzwischen wurde auch für die Getgoods.de AG auch das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und Herr Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Bisher sind die Anleger wohl offensichtlich, entgegen anderslautender Medienberichte, noch nicht zur Forderungsanmeldung aufgefordert worden, so dass Forderungen noch nicht anzumelden sind.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner haben inzwischen auch mit dem Büro des vorläufigen Insolvenzverwalters Kontakt aufgenommen, hier könnte nach Angaben des Büros des vorläufigen Insolvenzverwalters eventuell bereits im Februar eine erste Gläubigerversammlung stattfinden.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth empfiehlt betroffenen Anlegern ,,auf jeden Fall, die Gläubigerinteressen zu bündeln. Nur hierdurch ist gewährleistet, dass die Anleger im Vergleich zu anderen Gläubigergruppen nicht benachteiligt werden."

Auch prüfen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gerade intensiv mögliche Schadensersatzansprüche für die Anleger gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen, und zwar aus möglicherweise in Betracht kommender Prospekthaftung im engeren Sinne, aber auch aus möglicherweise in Betracht kommender unerlaubter Handlung, " so Dr. Späth. ,,Wir sind zuversichtlich, hier Prospekthaftungsansprüche für die Anleger geltend machen zu können, unter Umständen auch, sofern sich die Vorwürfe bestätigen sollten aus unerlaubter Handlung, denn eines sollte Anlegern klar sein:

Allein über das Insolvenzverfahren wird eine vollständige Schadenskompensation nicht möglich sein."
Pressemeldungen von vor einiger Zeit zufolge (so z.B. Berliner Morgenpost vom 19.11.2013) steht wohl bei getgoods.de außerdem der Vorwurf im Raum, dass Getgoods 50 Mio. EUR unterschlagen haben soll. Konkret geht es um den Vorwurf, dass Getgoods 192.000 Mobiltelefone verkauft haben soll, die der Firma gar nicht gehörten, sondern nur bei Getgoods gelagert worden sein sollen. Mit dem Verkauf fremder Ware soll Getgoods seinen eigenen Umsatz aufgewertet haben und dadurch entsprechend falsche Quartalszahlen geliefert haben.

Hierzu wurde in den letzten Wochen von der Staatsanwaltschaft Frankfurt an der Oder das Firmengelände sowie die Privatwohnungen des Geschäftsführers der Getgoods AG und deren Vertriebstochter untersucht.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte versuchen hier zunächst noch weiteres Licht ins Dunkel zu bringen und werden dann Handlungsempfehlungen aussprechen. Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin eine der erfahrensten Kanzleien im Bereich Mittelstandsanleihen für die Zusammenarbeit für die IG Getgoods gewinnen, von Dr. Späth & Partner wurden bereits etliche Fälle im Bereich Mittelstandsanleihen betreut, wie z.B.

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West (mehrere hundert Anleger wurden seit dem Jahr 2006 vertreten)
First Real Estate GmbH: von Dr. Späth & Partner wurden als erster Kanzlei in Deutschland überhaupt hier bereits im Jahr 2009 rechtskräftige Urteile gegen die Hintermänner erstritten
DM Beteiligungen AG: Mehrere hundert Geschädigte wurden seit 2006 vertreten
GlobalSwissCapital AG: ( gerichtliche Erfolge gegen die Vermittler der Anlage)
Solen AG: Kanzlei Dr. Späth & Partner wurde in den Gläubigerausschuss gewählt
SIC Processing: Erste Klagen gegen Verantwortliche aus Prospekthaftung im engeren Sinne wurden eingereicht

Insgesamt wurden von Dr. Späth & Partner mehr als tausend geschädigte Anleger speziell von Mittelstandsanleihen, also wie bei Getgoods.de, vertreten. Auch die räumliche Nähe der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner zwischen Berlin und Frankfurt/Oder ist sehr hilfreich für die Interessenbündelung. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hat darüber hinaus auch in Frankfurt an der Oder sein Rechtsreferendariat absolviert und ist daher auch mit den Besonderheit der Justiz in Frankfurt an der Oder (d.h. Staatsanwaltschaft und Gerichte) bestens vertraut.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Getgoods" anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalthotline.eu/...

Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 28.12.2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

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