Der Zwischenbericht deutet eine Restrukturierung des Fonds sowie die Restrukturierung der Finanzierung der einzelnen Gesellschaften als unumgänglich an. Aus den Erfahrungen von anderen Sanierungen fordern die finanzierenden Banken im Rahmen einer solchen Restrukturierung Beiträge seitens der Gesellschafter ein. Diese orientieren sich regelmäßig an der wieder aufgelebten Haftung nach § 172 Abs. 4 HGB.
Auch kann ein Verkauf einzelner oder aller Schiffe erforderlich sein, so dass dann Steuerprobleme auftreten, weil die Unterschiedsbeträge zu versteuern sind. Erst zum Ende 2012 wird man dazu Klarheit haben.
Zur Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen werden auf Antrag der Geschäftsführungen der Schiffsgesellschaften Beschlussfassungen zu Klarstellungs- und Änderungsvorschlägen in den Gesellschaftsverträgen zur Abstimmung gestellt.
Es liegen möglicherweise Beratungsfehler beim Abschluss der Verträge vor, die deshalb gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen geschädigter Anleger eröffnen.
Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ HCI Schiffsfonds Select XVI" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 14. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.