Der 2008 aufgelegte Dachschiffsfonds HCI Shipping Select 26 investierte nicht direkt in konkrete Schiffe, sondern in andere Zielschiffsfonds. Die 65 Mio. Euro, die die Anleger in den HCI Shipping Select 26 investierten, wurden auf 8 Schiffsfonds verteilt. Die Hälfte der Schiffe sind Produkten- und Chemikalientanker namens Hellespont Centurion, Hellespont Challenger, Hellespont Charger und Hellespont Chieftain. Diese Schiffe mussten bereits Insolvenz anmelden. Daneben gibt es noch 4 Plattformversorger namens Hellespont Daring, Hellespont Dawn, Hellespont Defiance und Hellespont Drive, welche jetzt ebenfalls einer ungewissen Zukunft entgegensehen.
Hilfe für Anleger
Die weiteren Aussichten sind für die Anleger des HCI Shipping Select 26 alles andere als rosig. Doch auch die Vergangenheit des Dachschiffsfonds war wenig erquicklich für die Anleger, da die Ausschüttungen bislang ausblieben. Ob der HCI Shipping Select 26 jemals erwartungsgemäß ausschütten wird, ist momentan fraglicher als je zuvor. Anleger des HCI Shipping Select 26, die sich angesichts der geballten Schreckensnachrichten von ihrer Kapitalanlage lösen möchten, können von einem im Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs überprüfen lassen.
Ein Ansatzpunkt kann beispielsweise die Überprüfung der Anlageberatung sein. Häufig versäumten Banken und Anlageberater, die Anleger über den unternehmerischen Charakter und die Risiken eines Dachschiffsfonds aufzuklären. Viele Anleger waren im Unklaren darüber, dass den Zielschiffsfonds wie jedem Unternehmen das Risiko der Insolvenz innewohnt und dass deshalb auf Ebene des Dachschiffsfonds das Risiko eines Totalverlusts besteht. Weiterhin versäumten Banken und Anlageberater oft, die Anleger über Vermittlungsprovisionen aufzuklären.
Sollten Banken oder Anlageberater falsch beraten haben, bestehen für die Anleger des HCI Shipping Select 26 gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Dachschiffsfonds lösen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern fordern können. Da die weitere Entwicklung des HCI Shipping Select 26 offen ist, sollten Anleger nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre Beteiligung an dem Dachschiffsfonds HCI Shipping Select 26 überprüfen zu lassen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät bereits Anleger, die in den HCI Shipping Select-Fonds investierten.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ HCI Shipping Select 26" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.