Nunmehr sollen die Betriebsprüfer außerdem der Auffassung sein, dass jedenfalls bezüglich des Films "Jarhead" die Herstellereigenschaft zu verneinen sei, da einige Produktionstage des Films bereits vor der über die Produktion des Films entscheidenden Gesellschafterversammlung gelegen haben sollen. Sollte sich die Meinung der Betriebsprüfer bestätigen, so könnte auch dies eine ernsthafte Gefahr für die Anerkennung der Steuervorteile bedeuten, soweit sie aus diesem Film resultieren.
Auch sonst gibt es wenig Positives von dem Fonds zu berichten: die variablen Lizenzeinnahmen sollen bis jetzt weit hinter der ursprünglichen Prognose zurückbleiben, nicht einmal die Hälfte der Prognoserechnung habe erzielt werden können.
Vor diesem Hintergrund sollten betroffene Kapitalanleger nicht lediglich auf den - ohnehin nicht sicheren - Erfolg im Steuerverfahren der von der Hannover Leasing beauftragten Experten vertrauen, sondern selbst von einer fachlich kompetenten Anwaltskanzlei prüfen lassen, ob ihnen im Einzelfall wegen fehlerhafter Anlagerberatung oder wegen Verschweigens von kickback Zahlungen durch beratende Banken Schadensersatzansprüche zustehen, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. Auch kommen möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen Gründungs- und Treuhandkommanditisten in Betracht.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft "Hannover Leasing" anschließen.