Keine rechtskräftige Entscheidung
Der am 08.04.2011, Az. 1 K 3669/09 ohne mündliche Verhandlung erlassene Gerichtsbescheid des Finanzgerichts München, abrufbar unter www.hannover-leasing.de wurde nicht rechtskräftig. Das Finanzgericht München teilte der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Sozietät für Bank- und Kapitalmarkrecht von Buttlar Rechtsanwälte aktuell mit, dass die Finanzverwaltung fristgerecht einen Antrag auf Durchführung der mündlichen Verhandlung gestellt hat. Somit geht das Verfahren weiter.
Für den Fall, dass das Finanzgericht München auch nach Durchführung der mündlichen Verhandlung bei seiner Rechtsauffassung bleibt und ein entsprechendes Urteil erlässt, rechnen die Anwälte mit einer höchstrichterlichen Entscheidung durch den Bundesfinanzhof. Der Gerichtsbescheid ließ die Revision zu. Die Kanzlei geht daher davon aus, dass die Finanzverwaltung alle Rechtsmittel ausschöpft.
Hintergrund
Mit einem Ende April 2011 verfassten Schreiben hatte die Hannover Leasing GmbH & Co.KG den Medienfondsanlegern mitgeteilt, dass eine erste Entscheidung in Form eines Gerichtsbescheides vorliege. Das Finanzgericht München habe ihre Rechtsauffassung zur steuerlichen Behandlung von Verlustzuweisungen bei Medienfonds bestätigt. Damit sei die vom Finanzamt München vertretene Auffassung nicht haltbar. Die Entscheidung sei auf alle Medienfonds der Hannover Leasing übertragbar. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte bewertete den Bescheid dagegen zurückhaltender. Die weiteren Erfolgsaussichten hängen maßgeblich von der Beantwortung von Rechtsfragen ab. Deshalb ist es völlig offen, welcher Sichtweise der Bundesfinanzhof am Ende folgt.
Bedeutung für die betroffenen Anleger
Da mit steuerlicher Rechtssicherheit erst in einiger Zeit, mithin nach Jahren, zu rechnen ist, sollten sich Anleger von Medienfonds hierauf einstellen, gleichzeitig aber auch nicht untätig bleiben. Es besteht nämlich die Gefahr, dass Ansprüche gegen Dritte bei weiterem Zuwarten verjähren. Sollte in ein paar Jahren entschieden werden, dass es bei der steuerlichen Aberkennung bleibt, könnten Schadenersatzansprüche nicht mehr durchgesetzt werden. Den gesamten Schaden müssten dann die Anleger selbst tragen.
Dabei stehen die Chancen für eine erfolgreiche Rückabwicklung gut. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte führt deutschlandweit zahlreiche Klagen und hat bereits einige Urteile für Anleger erstritten, die an Medienfonds des Initiators Hannover Leasing beteiligt sind. So zuletzt gegen eine Sparkasse wegen Falschberatung vor dem Landgericht Darmstadt sowie gegen die Helaba Dublin wegen Fehlerhaftigkeit der Widerrufbelehrungen vor den Landgerichten Stuttgart, Potsdam und München. In Kürze erwarten die Anwälte weitere Urteile zugunsten der von ihnen vertretenen Anleger.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft "Hannover Leasing" anschließen.