Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, teilte in einer eigenen Ad-hoc-Meldung der Hess AG vom 21.01.2013 diese mit, dass interne Recherchen bei der Hess AG ergeben hätten, dass es wahrscheinlich über einen längeren Zeitraum mit Kenntnis des Vorstands zu Verstößen gegen Bilanzierungsregeln gekommen ist. So bestünde der Verdacht, dass die Hess AG zumindestens seit dem Jahr 2011 fingierte Umsätze ausgewiesen hätte.
In den Finanzberichten der Gesellschaft für die Jahr 2011 und 2012 seien daher nicht bestehende Umsatzerlöse ausgewiesen worden und die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage zu positiv dargestellt worden.
Der Aktienkurs der Hess AG ist seitdem schon steil gefallen, in der Spitze verlor er stürzte er um über 60 % ab und notierte gestern bei etwas über 7 EUR.
Im Südkurier wird ein bisheriger Schaden der Anleger in zweistelliger Millionenhöhe angegeben. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: ,,Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, so stünden Aktionären der Hess AG unter Umständen Schadensersatzansprüche zu. Auch werden wir prüfen, ob die emissionsbegleitenden Banken die Bilanzmanipulationen nicht hätten erkennen können."
Betroffene Aktionäre der Hess AG können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Hess AG anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.02.2013 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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