Es wurde Klage erhoben gegen den Initiator und Namensgeber des Fonds, Herrn Anno August Jagdfeld, und die Rechtsnachfolgerin eines beratenden Bankunternehmens.
Gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.11.2010 soll auch das Bewirtschaftungsergebnis 2009 thesauriert werden, so dass ein weiteres Mal keine Ausschüttungen an die Adlon Anleger gelangen. Nach Angaben Jagdfelds in der Gesellschafterversammlung seien die am Zweitmarkt erzielbaren Preise für Fondsanteile auf 25 % bis 30 % des Nominalkapitals gesunken. Er selbst gehe aber von einem Kaufpreis der Anteile von nicht weniger als 50 % aus. Die Adlon Investition erweist sich damit aus Sicht der Mandanten der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, als ausgemachter Flop.
Die gegen die Beklagten erhobenen Vorwürfe beruhen auf typischen Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Investition in Immobilienfonds. Es wurden gleich mehrfach Ansatzpunkte festgestellt, die diese Bewertung unterstreichen. Immer wieder ist festzustellen, dass Banken, Sparkassen und ihre Beratungstöchter, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen typischer Fehler, die ihnen dabei unterlaufen sind, auf Schadensersatz haften. In etlichen Fällen trifft die nämliche Haftung auch Initiatoren und Gründungsgesellschafter. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten. Zu beachten ist eine absolute Verjährungsfrist mit Ablauf des 31.12.2011.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Fundus Fonds" anschließen.