Einige Anleger, die die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte beauftragten, sahen sich von den Banken nicht richtig beraten, die ihnen die Fonds vermittelt haben und reichten Klagen ein. Nachdem CLLB Rechtsanwälte in Wuppertal, Hanau und Frankfurt am Main Gerichts Urteile zugunsten der von ihnen vertretenen Anleger erstreiten konnten, hat nunmehr auch das Landgericht Köln während einer Verhandlung in der vergangenen Woche zu erkennen gegeben, dass es die Klage des dortigen Anlegers für begründet hält.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch von CLLB Rechtsanwälte erklärt, dass die Anleger nach wie vor sehr gute Chancen haben, mit Erfolg auf eine Rückabwicklung zu klagen. Er empfiehlt Betroffenen so rasch als möglich kompetenten Rechtsrat einzuholen, da die für die Anleger äußerst riskante Krise des Fonds nicht vorbei ist. Mit Schreiben vom 02.11.2011 informierte die Geschäftsführung des Fonds die Anleger darüber, dass weiterhin keine Lösung mit dem Bankenkonsortium erzielt wurde.
Gelänge eine Einigung nicht, so könnten die Banken das Darlehen kündigen, was zu einem Totalverlust für die Anleger führen könnte. Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG " anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 01. Dezember 2011 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.