Ganz offensichtlich haben einige Anleger das Vertrauen in den Fonds verloren. Hintergrund für den enormen Kursverfall bilden die Schwierigkeiten des Fonds im Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung in Schweizer Franken. Man wollte dabei die in der Schweiz günstigeren Zinsen nutzen und hat das Währungsrisiko vollkommen unterschätzt. Da das Pfund im Verhältnis zum Franken stark an Wert verloren hat, wurde die im Darlehensvertrag vereinbarte Beleihungswertgrenze überschritten.
Kumuliert kamen gesunkene Immobilienpreise in London hinzu, die sich zwar zuletzt etwas stabilisiert haben sollen, was aber noch nicht genügte, um die Beleihungswertgrenze wieder einzuhalten.
Infolge der überschrittenen Beleihungswertgrenze verlangten die den Fonds finanzierenden Banken höhere Zinsen und eine Einfrierung der geplanten Ausschüttungen. Soweit die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte informiert ist, wurde bis heute keine endgültige Lösung mit dem Bankenkonsortium ausgehandelt. Sollte eine solche Lösung nicht ausgehandelt werden können, erscheint eine Darlehenskündigung als worst-case Szenario denkbar, was fatale Folgen für die Anleger haben dürfte.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München Berlin und Zürich, der bereits Urteile zugunsten von Anlegern des Fonds wegen fehlerhafter Anlageberatung erstritten hat, empfehlt allen Anlegern des Fonds, die sich für unzureichend aufgeklärt halten, zeitnah prüfen zu lassen, ob auch in ihrem individuellen Fall Schadensersatzansprüche bestehen. In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung, erläutert Rechtsanwalt Bombosch weiter.
Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „IVG Euroselect" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 24.März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.