Die Fondsgesellschaft finanzierte THE WALL nicht nur über die eingenommenen Anlegergelder, sondern nahm darüber hinaus ein erhebliches Darlehen auf. Dieser Darlehensvertrag sieht eine regelmäßige Wertermittlung des Gebäudes vor, gewisse Beleihungswertgrenzen dürfen nicht überschritten werden. Fallende Preise auf dem Londoner Immobilienmarkt führten jedoch dazu, dass der Beleihungswertgrenze überschritten wurde, weshalb der Fonds trotz fast voll vereinnahmter Mieten keine Ausschüttungen mehr leisten kann, da die Darlehensgeber insoweit höhere Zinsen und zusätzliche Sicherheiten verlangt haben.
Eine ganze Reihe von Anlegern sieht sich insoweit im Vorfeld nicht richtig aufgeklärt. Mehrere Klagen sind von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte eingereicht worden. Nunmehr hat das Landgericht Frankfurt in einem ersten Urteil (noch nicht rechtskräftig) bestätigt, dass einer klagenden Anlegerin ein Schadensersatzanspruch gegen die die Beteiligung vermittelnde Commerzbank AG zusteht, da sie über wichtige Punkte im Vorfeld der Zeichnung nicht aufgeklärt worden sei.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanalagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte der die Anlegerin vertreten hat, hält die Risiken für die Anleger nach wie vor für sehr hoch. Die Anleger sollten auf keinen Fall untätig bleiben, sondern zeitnah prüfen lassen, ob sie ihrerseits vollständig und vor allen Dingen auch rechtzeitig über die Risiken des Fonds aufgeklärt wurden, rät er. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "IVG Fonds Euroselect" beizutreten.