Die Chancen für eine Freistellung im Wege des Schadensersatzes können als durchaus realistisch eingestuft werden bestätigt der BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Dr. jur. Ulf Solheid.
Zu Gunsten der Anleger gerade jüngerer Anlagen dürfte nicht nur die Kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs greifen, sondern auch die Tatsache, dass bereits im dritten Quartal 2008 in einem der vom Bundesgerichtshof als "Lesepflichtig" eingestuften Presseorgane auf die Krise der Immobilienfonds und deren Schließungsgefahr hingewiesen worden ist. Bei derartigen Negativberichten sollte es der Anleger erwarten dürfen, dass er über die spezifischen Risiken informiert wird, die mit dieser Anlagekategorie verbunden sind.
Betroffene Investoren können sich der Interessengemeinschaft "Morgan Stanley Stanley P2 Value" im BSZ e.V. anschließen.