Diese Aussage scheint jedoch zumindest bedenklich, da in einem vergleichbaren Fall, über den der BSZ e.V. ebenfalls berichtete, nämlich in den S & K-Fällen, gleichfalls Gerichte der Auffassung waren, dass Arrestanträge durchaus begründet sind. Insoweit sollten betroffene Anleger in jedem Fall zumindest diese Sicherungsrechte prüfen lassen, um möglicherweise vorrangig aus den beschlagnahmten Vermögenswerten bedient werden zu können.
Die Gläubiger werden gemäß der Pressemitteilung in den nächsten Tagen über weitere Einzelheiten der Infinus-Gruppe/Future Business informiert werden.
Im Laufe der letzten Tage haben sich jedoch bei den Vertrauensanwälten des BSZ e.V., z. B. RA Adrian Wegel, zahlreiche geschädigte Anleger gemeldet und vor allem die Vermittlungspraktiken und Investitionsaufforderungen der letzten Monate seitens der Fibus und Future Business geschildert. Die Ergebnisse sind erschreckend!
So kam es nicht selten vor, dass sogar in den letzten Tagen vor der Razzia, insbesondere aber im Laufe der letzten Monate, Vermittler nur noch unzureichende Aussagen über die Gründe, noch höhere Beträge in die Firmen zu investieren, gemacht haben. So wurde auf keinerlei Risiken mehr hingewiesen. Zahlreichen Anlegern, so Rechtsanwalt Adrian Wegel, haben geschildert, dass sogar noch am 15.10. Investitionen getätigt wurden. So gingen die Berater sogar so dreist vor, hier Nachrangdarlehen der Fubus herauszugeben, mit der Begründung, dass diese dann automatisch in Orderschuldverschreibungen umgewandelt werden könnten und würden. Den Kunden/Mandanten wurde jedoch keinesfalls mitgeteilt, welche Bedeutung ein Nachrangdarlehen hat. Vielmehr wurden diese darüber im Unklaren gelassen, dass im Falle eines Nachrangdarlehens, bei Eintreten einer Insolvenz und bei Erklärung eines Rangrücktritts, sämtliche Gläubiger vorrangig bedient werden und erst im Nachgang der Gläubiger des Nachrangdarlehens bedient wird.
Die Vermittlungspraxis hat gezeigt, dass sogar mitgeteilt wurde, dass die Fubus/Infinus auf die Erlaubnis zur Ausgabe neuer Schuldverschreibungen warten würde, und diese von der BAFIN genehmigt werden müssten. Dies wurde als Vorwand benutzt, weitere Investitionen noch bis kurz vor der Razzia tätigen zu lassen.
Hiervon sind auch Investitionen in die Firma Prosavus sowie Eco Consort betroffen. Trotz Nachfragen von Mandanten, ob bei finanzieller Schieflage der unterschiedlichen Gesellschaften, auch jeweils die anderen betroffen seien, haben die Vermittler keine konkreten Antworten gegeben.
Anleger, welche somit in die Infinus/Fubus bzw. die der Infinus-Gruppe angeschlossenen Firmen investiert haben, stehen somit möglicherweise vor einem Totalverlust. Betrachtet man sich hierbei die Werbeflyer der Future Business KG sowie der Prosavus AG und auch der Eco Consort AG, so wird hierin von jahrzehntelanger Erfahrung gesprochen und mitgeteilt, dass die getätigten Investitionen auf nachhaltige Projekte gestützt werden können. Inwieweit diese Aussagen völlig unzutreffend waren, wird nunmehr die Staatsanwaltschaft und/oder die Gerichte feststellen müssen.
Neben diesen positiven Anpreisungen gab es auch zahlreiche Bewertungen und Ratings, welche der Infinus-Gruppe/Future Business positive Testate ausgesprochen haben. Dies mag ein weiterer Grund dafür gewesen sein, dass zahlreiche Anleger auf die ,,Geschäfte" der Infinus AG vertraut hatten.
Trotz zahlreicher offener Fragen sollten betroffene Anleger prüfen lassen, ob möglicherweise Beratungsfehler durch die Vermittler gemacht wurden und somit zumindest ihre Chancen auf Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wahren.
Bezüglich der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber den Hauptverantwortlichen sollten betroffene Anleger prüfen lassen, ob eine persönliche Haftung gegeben ist. Dies wäre dann der Fall, wenn die Verantwortlichen nachweislich Bilanzmanipulationen betrieben haben und auch der Nachweis geführt werden kann, dass ein Schneeballsystem gegeben war? Dies wird jedoch abschließend erst dann feststehen, wenn die Staatsanwaltschaft nachweisen kann, dass die hier erhobenen Vorwürfe begründet sind.
Betroffene Anleger sollten sich in jedem Fall durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im Hinblick auf die weitere Vorgehensweise und die rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen. Der BSZ e.V. hat daher die Interessen der Anleger bereits gebündelt und eine Interessengemeinschaft ,,Infinus AG" gegründet.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Infinus AG" anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22. 11. 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
aw