Der Antrag wurde bereits am 16.April 2012 gestellt. Für zahlreiche Anleger dürfte dies nunmehr der Totalverlust der Einlage bzw. Anlage bedeuten. Zur Begründung wurde angeführt, dass die Verhandlungen mit den Banken nicht erfolgreich verlaufen sind. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens scheint recht sicher zu sein, d.h. es ist noch ausreichend Vermögen vorhanden, dass Insolvenzverfahren abzudecken. In diesem Zusammenhang wurde auch für die Komplementärin, die „Verwaltung Thien+Heyenga Reederei GmbH“ ein Insolvenzantrag gestellt. Hintergrund dürfte die Haftbarkeit der Komplementärin für Gesellschaftsschulden sein.
Für zahlreiche Anleger scheint daher der Totalverlust vorprogrammiert zu sein. Und dies, nachdem das gesamte Konzept bereits in 2009 schon einmal fast gescheitert wäre, nachdem die Anleger zu Sanierungsbeiträgen aufgefordert und verpflichtet wurden. Nunmehr drohen den Anlegern auch noch Rückzahlungsansprüche des Insolvenzverwalters, nämlich für die Ausschüttungen, welche nicht von Gewinnen der Gesellschaft gedeckt waren.
Für Anleger besteht aber ungeachtet der Insolvenz die Möglichkeit, die Vermittlungsgesellschaften/Vermittler und Berater, aber auch die Banken, welche teilweise die Beteiligungen an Anleger vermittelt haben, wegen einer fehlerhaften Anlageberatung in Anspruch zu nehmen. Dies insbesondere, wenn die Beratung nicht anleger- und anlagegerecht stattgefunden hat, z.B. wenn die Beteiligung als „sichere Altersvorsorge“ oder als „sichere Beteiligung“ vermittelt wurde und nicht auf das Risiko des Totalverlustes hingewiesen wurde.
Auch kam es einigen Anlegern darauf an, über die angelegte Summe zu verfügen. Derartige Beteiligungen sehen aber weder einen frühzeitigen Verkauf, noch eine Verfügbarkeit der Einlage vor. Die Anteile können vielmehr nur mit hohen Verlusten verkauft werden. Verschwiegen wurde oft auch, dass im Falle eine Insolvenz auch mit erheblichen Nachzahlungen zu rechnen ist.
Hat eine Bank vermittelt bzw. beraten, ist diese dazu verpflichtet, über erhaltene Rückvergütungen oder Provisionen aufzuklären (“Kick-Back“). Dies könnte zu Schadenersatzansprüchen für Anleger führen. Es bestehen daher gute Gründe, der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. Schiffsfonds/„MS Stadt Lübeck“ beizutreten.
Betroffene Anleger welche sich an dem Schiffsfonds/„MS Stadt Lübeck“ beteiligt haben und vermuten, schlecht oder gar falsch beraten worden zu sein, stehen die BSZ e.V. Vertrauensanwälte für eine erste Einschätzung ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten für die Geltendmachung von Schadenersatz gerne zur Verfügung.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Schiffsfonds/„MS Stadt Lübeck“ anschließen.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 25. Mai 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.