Als Inhaber der Fa. Integro Capital Partner Ltd. soll der Investmentbanker von London aus für seine Firma mindestens acht Millionen Euro eingeworben haben. Nachdem der gebürtige Berliner im Jahre 2008 von Interpol in Paris festgenommen und dann zwischenzeitlich an die Schweiz ausgeliefert wurde, kam er wegen laufender Betrugsermittlungen nach Deutschland in die U-Haft.
Für die mindestens 400 Anleger aus Sachsen und Umgebung von besonderem Interesse für eine Schadenswiedergutmachung ist, dass seitens der Ermittlungsbehörden bislang 750.000 Euro sichergestellt wurden. Allerdings wird solch sichergestelltes Geld nicht automatisch jedem Geschädigten anteilig erstattet, wie etwa bei einem Insolvenzverfahren.
BSZ-Vertrauensanwalt Steffen Hielscher hierzu: Anleger, die ihren Schaden im Wege der Rückgewinnungshilfe regressieren wollen, dürfen sich nicht zurücklehnen und abwarten. Die Auskehr läuft im Zwangsvollstreckungsverfahren, was bedeutet, dass hier Titelgläubiger vorrangig befriedigt werden.
Die Ermittlungsbehörden stellen das noch vorhandene Kapital nur sicher, um die Rückerlangung muss sich jeder Anleger daher selbst bemühen. Erschwerend kommt hinzu, dass hier das Prioritätsprinzip gilt, nach dem Motto: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst".
Über die Möglichkeiten zur raschen Titelerlangen und weiteren Anspruchsmöglichkeiten werden Mitglieder der BSZ Interessengemeinschaft Integro Capital rasch und kompetent informiert.