Ab dem Jahre 2002 hatten sich ca. 6000 Anleger an der Neue Wohnungsbaugenossenschaft (NEWOG) beteiligt. Es sollten zum damaligen Zeitpunkt ca. € 52.000.000 als Genossenschaftsanteile an die Anleger herausgegeben werden, um den Kauf und die Sanierung zweier in Chemnitz befindlicher Plattenbauten zu gewährleisten. So zumindest die Angaben im damals herausgegebenen Hochglanzprospekt. Seitens der damaligen Vermittler wurde vorgerechnet, dass z. B. eine Familie mit zwei Kindern über die Eigenheimzulage vom Staat ihr Geld in ca. acht Jahren erstattet bekommen würde, wenn diese sich mit mindestens € 5.100 am Erwerb von Genossenschaftsanteilen beteiligen würde.
Den Anlegern wurde mitgeteilt, dass die NEWOG dann nach Ablauf der Laufzeit im Jahre 2023 die Genossenschaftsanteile auszahlen würde und die Anleger hierbei nicht nur ihr eingesetztes Kapital zurück erhalten würde, sondern zusätzlich weitere € 3.000 aus Zinsen und weiteren Gewinnmargen. Auf Grund dieser Argumentation der zahlreichen Vermittler und Untervermittler beteiligten sich ca. 6.000 Anleger und erwarben Genossenschaftsanteile an der NEWOG.
Nunmehr besteht nach Pressemitteilungen jedoch die Vermutung, dass das gesamte Geschäftsmodell mit der Genossenschaft der NEWOG zumindest nicht primär mit dem Ziel initiiert wurde, die eingezahlten Genossenschaftsanteile in Höhe von rund € 26.000.000 zurück zu zahlen. Dies ist nunmehr aufgrund aktueller Pressemitteilungen auch aus eigenen Kreisen der NEWOG zu vernehmen.
Was war im Einzelnen geschehen:
Die NEWOG hatte die Plattenbauten Ende 1997 von einer Chemnitzer Wohnungsbaugesellschaft erworben und hierzu hohe Kredite aufgenommen. Die Wohnungen in den unsanierten Gebäuden standen zum damaligen Zeitpunkt zur Hälfte leer. Die versprochenen Sanierungen wurden zunächst nicht erbracht, weshalb es zu weiteren Leerständen kam. Schlussendlich ließ die NEWOG im Jahre 2002 bis 2003 die Plattenbauten dann dennoch modernisieren und teilweise zurückbauen.
Als Vertriebsgesellschaft der NEWOG wurde damals die Deinböck Kapital-Management AG (DCM) eingesetzt und beauftragt. Für ihre Vertriebstätigkeit erhielt die DCM nach Prospektangaben zum damaligen Zeitpunkt € 2.100.000. Weitere € 150.000 waren für die Baubetreuung vorgesehen und weitere € 460.000 für die Werbeprospekterstellung, sowie € 50.000 für die Verwaltung der Genossenschaft. Diese horrenden sogenannten weichen Kosten zahlte die NEWOG nach Angaben einer regionalen Tageszeitung aus Geldern der neu eingeworbenen Genossenschafter.
Wie sich nunmehr anhand der Recherchen herausgestellt hat, waren zahlreiche Anleger nicht dazu in der Lage, überhaupt die Zeichnungssumme aus Eigenkapital zu zahlen. Sie nahmen deshalb Kredite auf, was das Risiko erhöhte. Zu keinem Zeitpunkt wurden die Anleger darauf hingewiesen, dass die Finanzämter hierin - d. h. in der Kreditaufnahme - aber einen Verstoß gegen das Eigenheimzulagegesetz gesehen haben. Tatsächlich wurden daher staatliche Fördergelder zurückgefordert, was zu erheblichen Schäden bei den Anlegern führte. Eine Kündigungswelle der Genossenschaftsmitglieder war mithin die Folge.
Trotz der ausgesprochenen Kündigungen warten zahlreiche Anleger bis heute auf die vertraglich vereinbarten Zahlungen. Hintergrund ist, dass die NEWOG und ihre Vorstände selbst dafür gesorgt hatten, dass die Genossenschaft mit einem Mindestkapital von € 25.000.000 ausgestattet sein muss. Hiernach war die NEWOG selbst überhaupt nicht mehr dazu berechtigt, durchaus Zahlungen an die ausgeschiedenen Genossen zu leisten, da diese dann das Mindestkapital unterschreiten würden, was gleichfalls unzulässig sein würde.
Wie aus Kreisen der Staatsanwaltschaft Chemnitz zu vernehmen ist, laufen zahlreiche Anzeigen wegen des Verdachtes des Betruges. Im Rahmen der Ermittlungen hat sich nunmehr herausgestellt, dass die NEWOG schon bereits vor Vertrieb der Genossenschaftsanteile Zahlungsprobleme hatte. Dies könnte zu weitreichenden strafrechtlichen Folgen führen.
Letztendlich führten Liquiditätsprobleme dazu, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden. Im Rahmen der Versteigerung kam es dann zu zahlreichen – nicht ganz nachvollziehbaren – Erwerbsvorgängen. So wurde z. B. die Zwangsversteigerung dadurch verhindert, dass ein völlig unbekannter Investor für die Wohnungen der NEWOG € 18.700.000 zahlte. Hiernach kam es zu weiteren Kauf- und Verkaufsvorgängen, welche letztendlich dazu führten, dass die NEWOG nicht Zwangsliquidiert werden musste. Dennoch ist völlig ungewiss, was mit den Genossenschaftsgeldern und den Erlösen aus den Verkäufen geschehen wird.
Da die Genossenschaftsanteile teils schon im Jahr 2002 erworben wurden, droht nun auch die Verjährung von Schadenersatzansprüchen! Auf Grund dieser unklaren Sach- und Rechtslage, rät der BSZ e. V. daher an, dass betroffene Anleger ihre Ansprüche in jedem Fall von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen sollten.
Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „NEWOG (Neue Wohnungsbaugenossenschaft eG)" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Sachstand vom 06.10.2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung des Sachverhaltes führen.