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K1-Fonds: Achtung, es droht Verjährung! Erfolge der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte

Diverse Vergleiche gegen Vermittler! Achtung: Es droht Verjährung! Geschädigte können wirksam Verjährung hemmen!

(lifePR) (Dieburg, )
In Sachen K1-Fonds sollten Geschädige beachten, dass in der nächsten Zeit Verjährung eintreten dürfte.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: "Helmut Kiener kam im Oktober 2009 in Untersuchungshaft. Da Geschädigte kenntnisabhängig 3 Jahre für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen Zeit haben, ist es somit möglich, dass, zumindestens bis Ende 2012, Verjährung eintreten wird. In einigen anderen von uns betreuten Fällen dürfte, aufgrund der Sonderverjährungsvorschrift des § 37a WpHG alter Form, bereits Verjährung eingetreten sein.".

Bereits vor einiger Zeit wurden von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth Rechtsanwälten daher auch Klagen gegen diverse Verantwortliche in ganz Deutschland eingereicht, unter anderem gegen die Vermittler der Anlage (aber nicht nur gegen diese).

Der erste von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten betreute Fall gegen einen Vermittler, ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen, wurde dabei, wie vom BSZ e.V. bereits berichtet wurde, mit einem gerichtlichen Vergleich vor dem Landgericht Frankfurt am Main abgeschlossen, der dortige Geschädigte hat den Vergleichsbetrag inzwischen auch von der Vermittlerfirma ausbezahlt erhalten. "Dies bestätigt unsere Ansicht, dass Ansprüche gegen die Vermittler teilweise nicht nur in juristischer Hinsicht durchsetzbar sind, sondern auch in vollstreckungstechnischer Hinsicht," so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte, die die Vergleich mit dem Vermittler erzielt hat.

Allerdings sollte eine mögliche Vollstreckung gegen den jeweiligen Vermittler immer im Einzelfall geprüft werden, teilweise verfügen die Vermittler auch über eintrittspflichtige Haftpflichtverssicherungen, wie von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten heraus gefunden werden konnte.

Auch in einem weiteren, vor dem Landgericht Frankfurt am Main verhandelten Fall konnte inzwischen ein Vergleich mit dem Vermittler geschlossen werden.

Weitere Klagen gegen diverse Vermittler, die von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten eingereicht wurden, werden demnächst vor Gerichten in ganz Deutschland verhandelt, der BSZ e.V. wird demnächst darüber berichten, die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte sind optimistisch, hier demnächst auch die ersten vollständig obsiegenden Urteile zu erstreiten, bisher wurde noch keine Klage der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte abgewiesen.

Allerdings sollten Geschädigte berücksichtigen, dass in zahlreichen Fällen wegen fehlerhafter Falschberatung Verjährung droht, zumindestens zum Jahresende 2012, da Gerichte der Ansicht sein könnten, dass Geschädigte mit der Verhaftung von Herrn Kiener Kenntnis davon hätten erlangen können, dass sie Schadensersatzansprüche haben und auch, gegen wen. Die Verjährung muss jedoch immer im Einzelfall überprüft werden.

Auch in Fällen, in denen Anleger von einem sog. Wertpapierdienstleistungsunternehmen (ob es sich beim Berater um ein derartiges handelte, muss immer im Einzelfall geprüft werden) falsch beraten wurden, tritt taggenau Verjährung ein zu dem Zeitpunkt, ab dem der Anspruch entstanden ist, aufgrund der Spezialverjährungsvorschrift des § 37a WpHG alter Form.

Auch Geschädigte aus Österreich sollten nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte dringend mögliche Schadensersatzansprüche gegen die in Betracht kommenden Verantwortlichen und eine möglicherweise eintretende Verjährung überprüfen, die dortigen Geschädigten werden von einer Kanzlei aus Wien betreut, die mit dem BSZ e.V. zusammen arbeitet und die auch bereits erste Klagen gegen diverse Verantwortliche eingereicht hat.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffend K 1/Kiener durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "K1 Group" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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