Über das Vermögen des Initiators der K1-Fonds und mutmaßlichen Millionenbetrügers Helmut Kiener wurde inzwischen das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter Tobias Hoefer teilte vor kurzem mit, dass das Insolvenzgericht Aschaffenburg das sog. "EU-Hauptinsolvenzverfahren" eingeleitet habe, um die Ansprüche aller Gläubiger in Europa zu bündeln.
Der Aschaffenburger Insolvenzrichter Dr. Jürgen Roth erklärte, dass nun die Ansprüche aller Gläubiger in einem Verfahren abgearbeitet würden und das Vermögen verwertet werden würde. Nachdem von Helmut Kiener am 16. November 2010 Insolvenzantrag gestellt wurde, wurden von Insolvenzverwalter Hoefer versucht, die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern.
Zu einer genauen Insolvenzquote können noch keine Angaben gemacht werden, "Damit besteht für Geschädigte zumindestens die Chance, einen kleinen Teil ihrer Verluste ersetzt zu erhalten," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Das derzeit laufende Strafverfahren gegen Herrn Kiener bietet laut Auskunft des Insolvenzverwalters aber Anhaltspunkte dafür, dass es noch weiteres Vermögen im Ausland geben könnte. Dies müsse jedoch noch ermittelt werden, ebenso die genaue Zahl der Gläubiger und die Höhe der Ansprüche.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben auch inzwischen ein persönliches Gespräch mit dem Insolvenzverwalter Hoefer führen können, hierbei wird wohl vom Insolvenzverwalter auch überprüft, ob nicht in einigen Fällen eine Insolvenzanfechtung in Betracht kommt.
Auch prüft der Insolvenzverwalter wohl gerade, ob nicht auch das Insolvenzverfahren für die K1-Fonds selbst in Deutschland weiter geführt werden könnte. "Wir würden dies sehr befürworten," so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth "und würden den Insolvenzverwalter gerne mit unserem Wissen unterstützen, da wir in einigen Fällen starke Indizien dafür haben, dass aus den Fonds noch kurz vor der Insolvenz Gelder in Millionenhöhe an diverse institutionelle Anleger ausbezahlt wurden, die unter Umständen ebenfalls der Anfechtung unterliegen könnten," so Dr. Späth.
Die Forderungen der K1-Anleger haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte inzwischen zur Insolvenztabelle in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Kiener angemeldet. Auch hat der BSZ e.V. bereits vor einigen Wochen darauf hingewiesen, dass für Geschädigte von K1-Fonds unter Umständen Ansprüche im Ausland, nämlich in Spanien, bestehen könnten, und plant hier demnächst Strafanzeigen gegen diverse eventuelle Verantwortliche, auf die wohl diverse Immobilien übertragen wurden. Nach Art. 109 Codigo Penal (Spanisches Strafgesetzbuch) ist dabei auch eine Anspruchsgeltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren möglich.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft K1-Group anschließen.