Der Aschaffenburger Insolvenzrichter Dr. Jürgen Roth erklärte, dass nun die Ansprüche aller Gläubiger in einem Verfahren abgearbeitet würden und das Vermögen verwertet werden würde. Nachdem von Helmut Kiener am 16. November 2010 Insolvenzantrag gestellt wurde, wurden von Insolvenzverwalter Hoefer versucht, die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern. Zu einer genauen Insolvenzquote können noch keine Angaben gemacht werden, allerdings ist Medienberichten der letzten Tage zufolge (so z.B. www.main-netz.de vom 01.06.2011) mit einer Masse in Höhe von ca. 500.000,- € zu rechnen, wohingegen die Schulden von Herrn Kiener sich bereits auf ca. 10 Millionen € belaufen sollen.
„Damit besteht für Geschädigte zumindestens die Chance, einen kleinen Teil ihrer Verluste ersetzt zu erhalten,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Allerdings könnten die Forderungen gegenüber Herrn Kiener laut Auskunft des Insolvenzverwalters aus Konsequenz aus dem Strafverfahren auf mehrere hundert Millionen Euro anwachsen. Die Zahl der Gläubiger könne ebenfalls auf über 5.000 ansteigen.
Das derzeit laufende Strafverfahren gegen Herrn Kiener bietet laut Auskunft des Insolvenzverwalters aber Anhaltspunkte dafür, dass es noch weiteres Vermögen im Ausland geben könnte. Dies müsse jedoch noch ermittelt werden, ebenso die genaue Zahl der Gläubiger und die Höhe der Ansprüche.
Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth „sollte auch überprüft werden, ob nicht Vermögen von Herrn Kiener einige Zeit vor Einleitung des Insolvenzverfahrens auf nahe Angehörige übertragen wurde, da z.B. Herr Kiener vor einiger Zeit mitgeteilt hat, dass diverse Immobilien zum Vermögen seiner Frau gehören sollen. Wir hoffen, dass der Insolvenzverwalter diesen Dingen auf den Grund gehen wird, und überprüfen wird, sofern hier eine Anfechtung nach den insolvenzrechtlichen Vorschriften in Betracht kommen sollte.“
Auch der BSZ e.V. hat bereits vor einigen Wochen darauf hingewiesen, dass für Geschädigte von K1-Fonds unter Umständen Ansprüche im Ausland, nämlich in Spanien, bestehen könnten, und plant hier demnächst Strafanzeigen gegen diverse eventuelle Verantwortliche. Der BSZ e.V. rät daher allen Geschädigten, sich beim Insolvenzverwalter von Herrn Kiener zu melden, es ist damit zu rechnen, dass die Geschädigten in einiger Zeit ihre Forderungen zur Insolvenztabelle im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Kiener anmelden müssen. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte unterstützen Geschädigte auch im Insolvenzverfahren.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft K1-Group anschließen.
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