Auf Antrag der beiden Kanzleien der „Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1“ Advokaturbüro Fischer & Partner aus Zürich sowie der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner bzw. zweier Mandanten dieser Kanzleien wurde das Insolvenzverfahren im Fall K 1 Global Ltd. zwischenzeitlich vom Amtsgericht Aschaffenburg eröffnet. Hierbei konnte durch die beiden Kanzleien ein renommierter Prozessfinanzierer für die Zusmmenarbeit gewonnen werden, der auch den Massekostenvorschuss in Höhe von 15.000,- € für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verauslagt hat.
Zum Insolvenzverwalter wurde wie vorgeschlagen Rechtsanwalt Tobias Hoefer von der Kanzlei Hoefer Schmidt-Thieme bestellt, der bereits das Insolvenzverfahren über das Vermögen des inhaftierten Fondsinitiators Helmut Kiener betreibt. Hoefer führt seit 30. Mai 2011 das Hauptinsolvenzverfahren nach der Europäischen Insolvenzverordnung (EUInsVO) in Sachen Kiener. Er ist mit dem Fall daher bestens vertraut, so dass seine Bestellung auch im Interesse der Gläubiger des K 1 Fonds liegt.
Gemäß Artikel 4 der EuInsVO kommt in dem Verfahren jetzt deutsches Recht zur Anwendung. Das Verfahren wird gem. Art. 102 § 3 EGInsO in Verbindung mit Art. 3 EuInsVO, § 3 Abs. 1 InsO, vom Insolvenzgericht Aschaffenburg als Hauptinsolvenzverfahren geführt. Das vorher auf den British Virgin Islands betriebene Insolvenzverfahren ist laut Amtsgericht Aschaffenburg gem. § 343 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, Satz 1 InsO nicht anzuerkennen.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner: „Wir sehen die von uns beantragte Verlegung des Hauptinsolvenzverfahrens von den Virgin Islands nach Deutschland als großen Erfolg für die Gläubiger von K1 Global und versprechen uns eine wesentlich bessere Erfolgsquote der Gläubiger, hierdurch die Insolvenzmasse deutlich zu erhöhen. Wir haben bereits deutliche Hinweise auf Vermögenswerte auf Mallorca gefunden, die den Gläubigern von K1 Global zustehen könnten, und sogar auf Geldverschiebungen nach Südamerika, die wir dem Insolvenzverwalter gerne zur Verfügung stellen werden.“
Rechtsanwalt Prof. Dr. Daniel Fischer betont: „Es ist davon auszugehen, dass sich die Situation der Anleger für die Durchsetzung weiterer Werte massiv verbessert hat. Zusätzlich sind die Anleger durch die Mitarbeit des Prozessfinanzierers massiv gestärkt.“
Im Verfahren des K 1-Global-Fonds konnte Insolvenzverwalter Tobias Hoefer eigenen Angaben zufolge bereits mögliche Anfechtungsansprüche in Höhe von mehreren Millionen Euro ausfindig machen. Schon im Zuge des Hauptinsolvenzverfahrens über das Vermögen von Helmut Kiener hatte Hoefer alle aktuellen und potenziellen Vermögenswerte im In- und Ausland für die Gläubiger gesichert.
Insolvenzgläubiger des K 1 Fonds können ihre Forderungen bis zum 02. Mai 2014 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden. Eine erste Gläubigerversammlung findet am Montag, 02. Juni 2014, um 10.00 Uhr im Amtsgericht Aschaffenburg statt.
Der Diplom-Psychologe und „Hedgefonds-Manager“ Helmut Kiener wurde im Juli 2011 wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von zehn Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Landgericht Würzburg sah es als erwiesen an, dass Kiener rund 5000 Anleger und zwei Großbanken über Jahre hinweg mit einem Schneeballsystem um mehr als 300 Millionen Euro gebracht hatte.
Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner ist bereits seit Jahren mit dem Fall K1 betraut und hat bereits zahlreiche erfolgreiche Prozesse geführt gegen die Vermittler der Anlage, von denen diverse Verfahren im Vergleichswege beendet wurde. Außerdem werden gerade zahlreiche Prozesse gegen die Vienna Life-Lebensversicherung aus Liechtenstein geführt, bei der Anleger im Rahmen von fondsgebundenen Lebensversicherungen wie der „Vienna Life K1-Fondspolice“ teilweise ebenfalls in K1-Produkte investierten.
Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können sich betroffene K1-Anleger gerne der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,K 1-Group" anschließen. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts ergeben sich hinreichende Gründe, der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. April 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drspä